Arbeitsschutzgesetzt oder änliches wieso nicht für schüller/innen wie unter anderem bildschirm brillen und ordentliche gesundheits sicherende stühle und tische?
Guten tag herr tigges, warum steht schülern keine arbeitsschutzverordnung zu da die schüller zum teil 8 stunden auf nicht gesundheitlich sichernde stühlen sitzen oder beschädigte tische benutzen müssen die äußerst unhygienisch oftmals ist oder auch keine bildschirm brillen? vorallem weil die nutzung von technischen Geräten im untericht immer mehr wird und wie bereits erwähnt bis zu 8 stunden am tag vorm bildschirm schulische aufgaben bearbeiten!
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für Schülerinnen und Schüler gibt es kein „Arbeitsschutzgesetz“, da sie nicht unter das Arbeitsrecht fallen. Allerdings gibt es Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RISU), zu denen das Schulministerium NRW schreibt, dass sie den aktuellen Stand einschlägiger Vorschriften aus Recht, Verwaltung und Unfallverhütung sowie geltender technischer Regeln (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Technische Regeln Gefahrstoffe, DIN-Normen) zusammenfassen, die für Schulen von Bedeutung sind. Den vollständigen Wortlaut können Sie hier nachlesen: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/risu-nrw_2024.pdf.
Des Weiteren verweist das Schulministerium den Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die unter anderem verschiedene Tisch- und Stuhlhöhen sowie verstellbare Sitzpositionen vorschlägt, gleichzeitig aber auch anerkennt, dass dies in den meisten Schulen nicht realisiert werden kann.
Weitere Vorgaben oder Vorschläge zur Ausstattung von Klassenräumen gibt es meines Wissens durch die Landespolitik nicht. Grundsätzlich sind die Schulträger, also beispielsweise die Kommunen, für das Inventar der Schulen zuständig. Häufig verabschieden die Kommunen dazu Schulbauleitlinien, die diverse Vorgaben einschließen und mit der sie die Gestaltung der Schulen steuern können.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Tigges MdL