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Ralph Lenkert
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Frage von Elisa R. •

Wie könnte man die Strafen für Kinderschänder und den Besitz von Kinderpornografie verschärfen? Die Strafen sind doch viel zu gering!

Linken und Grünen liegt ja bekanntermaßen sehr viel an den Kindern.

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Sehr geehrte Frau R.,

das Problem von Kinderpornographie, sexuellem Missbrauch an Kindern ist gewaltig. Gerade der Missbrauch findet häufig im engen häuslichen familiären Umfeld statt. Kinder und Jugendliche werden durch solche Straftaten oftmals ihr ganzes Leben mit Beeinträchtigungen leben müssen. 

Deshalb muss alles unternommen werden, die Taten zu verhindern. Wir brauchen eine klare und bessere Definition von pädophilen Straftaten. Wenn Sie bspw. ein Foto Ihres nackten Babies gemacht haben und Ihren Verwandten zeigen, ist das nach heutiger Gesetzeslage bereits die Verbreitung von Kinderpornographie. Diese irrsinnige Gesetzeslage entstand durch den Wunsch nach Strafverschärfung, nachdem der ein Ring in NRW aufgeflogen war. Jetzt können sich Pädophile viel besser in der Masse von unnötigen und falschen Verfahren verstecken. Beispielsweise wurde ein Lehrer, welcher Eltern darauf aufmerksam machte, dass pornographische Bilder ihres Kindes in der Schule kursierten, von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Obwohl er das Kind damit schützte. Die Täter vor Begehung der Straftat abgehalten hat das aktuelle Gesetz nicht. 

Wir brauchen demzufolge als erstes Gesetze, die es der Gesellschaft und verantwortungsvollen BürgerInnen ermöglichen, gegen sexuellen Missbrauch von Kindern vorzugehen. 

Zweitens brauchen wir mehr Mittel für Prävention und sexuelle Aufklärung. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen klarmachen, wo die Grenzen für Erwachsene und auch Verwandte sind, damit Übergriffe frühzeitig unterbunden werden können. Dafür brauchen wir mehr Personal in der Prävention, in den Schulen.

Drittens brauchen wir speziell geschultes Personal bei der Kriminalpolizei, das Straftaten mit dem nötigen Fingerspitzengefühl so verfolgt, dass Opfern durch die Strafverfolgung nicht ein zweites Mal traumatisiert werden. 

Viertens wir müssen in der Gesellschaft ein Bewusstsein dafür schaffen, das nicht nur die eigenen Interessen zählen, sondern man auch die des Anderen berücksichtigen muss. Oder kurz, und wie seit Juli 2016 endlich gesetzlich verankert: Nein heißt nein.

 Und nicht zuletzt: Ja, gerichtlich festgestellte Straftaten müssen geahndet werden mit den bestehenden Gesetzen. Alkohol, Drogenkonsum und schwierige eigene Kindheit dürfen aus meiner Sicht nicht strafmildernd wirken. Allein das freiwillige Absolvieren von psychologischen Behandlungen, damit darüber sichergestellt ist, dass eine Wiederholung ausgeschlossen wird, sollte eine Strafverkürzung ermöglichen. 

Es ist billig, wenn RegierungspolitikerInnen nach Gesetzesverschärfungen rufen und gleichzeitig in ihrer Koalition die Gelder für Kriminalpolizei oder Sozialdienste - also für Prävention und Aufklärung kürzen. Nach Strafverschärfung wird immer dann gerufen, wenn man kein Geld ausgeben will, um Straftaten zu verhindern und aufzuklären. 

Ich fordere: mehr Mittel für Prävention, Aufklärung, Behandlung von Opfern und auch mehr Mittel und bessere Ausstattung für die Strafverfolgungsbehörden. Wir müssen unsere Behörden in die Lage versetzen, dass sie bestehende Gesetze auch umsetzen können. 

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Lenkert

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