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Ralph Lenkert
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Ralph Lenkert von Gerhard R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Lenkert,

zur jetzigen Umweltkatastrophe:
Trifft es zu, dass hier Artikel 2 des Grundgesetzes - Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - anzuwenden ist, die Folgen des fehlenden Klimaschutzes seit Jahrzehnten ausreichend bekannt sind, kürzlich das Bundesverfassungsgericht ausreichende Klimaschutzmaßnahmen gefordert hat und zu befürchten ist, dass viele Überschwemmungsopfer keine ausreichenden Hilfen erhalten?
Wird die Bundestagsfraktion Die Linke dafür sorgen, dass sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit diesen Fragen beschäftigt?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Reth,

das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war unserer Ansicht nach ein Meilenstein, da es klargestellt hat, dass die Verlagerung von Klimaschutzmaßnahmen in die Zukunft sozial ungerecht ist. Die aktuellen Geschehnisse sind davon - nur rein juristisch - allerdings getrennt zu betrachten. Da die Wahrscheinlichkeit von Extremwettern mit dem Klimawandel immer größer wird, werden auch Fragen nach Kompensationsregelungen und ausreichender Hilfe zukünftig eine gesamtgesellschaftliche Frage werden. Das Prinzip der Solidargemeinschaft muss hier greifen, heute und vor allem in die Zukunft, um Opfer und Schäden zu vermeiden.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ist für die Auslegung von geltendem Recht nicht zuständig. Er ist vielmehr eine große Unterstützung für die Arbeit des Parlaments bei der Beschaffung von Wissen und Studien, die uns helfen, Zusammenhänge besser zu verstehen und Probleme aufzuzeigen. Hierfür nehmen wir die Dienste des Wissenschaftlichen Dienstes regelmäßig in Anspruch. Er hilft uns somit auch dabei, die aktuellen Klimaschutzgesetze der Bundesregierung kritisch zu hinterfragen und deutlich zu machen, dass sie nicht ausreichend sind. Insofern wird sich der Wissenschaftliche Dienst auch weiter mit diesen Fragen befassen.

Welche Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil entstehen, und wie wir es schaffen, unseren Kindern eine lebenswerte Welt zu hinterlassen, ist indessen eine sehr konkrete Frage, die an den Bundestag zu richten ist. DIE LINKE vertritt hierbei eine klare Position. Die engen Ziele des Pariser Klimaabkommens müssen erreicht werden. Der derzeitige Kurs der Bundesregierung wird das 1,5-Grad-Ziel nicht erreichen. Leider sehen wir auch, dass viele Maßnahmen, die im Namen des Klimaschutzes ergriffen werden, weiter auf den Verbrauch von Energie und Ressourcen abzielen und dabei unnötige Kosten bei der Bevölkerung verursachen, die die Akzeptanz für Klimaschutz beschädigen.

Wir verfolgen deshalb einen sozial-ökologischen Ansatz. Das bedeutet, dass wir die großen Umbauprozesse nutzen müssen, um mit dem Klimaschutz auch für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen, sowohl innerhalb der Gesellschaft, als auch global. Dazu müssen Gesetze geändert oder neu geschaffen werden und es sind umfangreiche Aufwendungen zu finanzieren. Das ist die Aufgabe des Bundestages, der Wissenschaftliche Dienst wird uns auf konkrete Vorschläge Hinweise geben, was geht und was nicht. Nur der Bundestag jedoch kann handeln und umsetzen.

Wir, DIE LINKE und ich als Umweltpolitiker sind bereit, die notwendigen Gesetze sozial gerecht zu verabschieden für den Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Lenkert

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