Frage an Ralph Lenkert von Julius K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Lenkert,
Wie positionieren Sie sich zur Forderung der Justizminister von Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (alle CDU) zur Wiederaufnahme der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung? Halten Sie die anlasslose Überwachung der gesamten Bevölkerung für sinnvoll und verhältnismäßig? Oder teilen Sie die Einschätzung des EuGH, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten und gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstößt?
Mit freundlichen Grüßen
J. K.
Sehr geehrter Herr Krämer,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Fraktion und ich begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ausdrücklich. Eine allgemeine Überwachung durch flächendeckende Datenspeicherung ohne besonderen Anlass ist nicht verhältnismäßig und soll illegal bleiben. Eine derartige Datenspeicherung ist mit unseren demokratischen Grundwerten nicht vereinbar.
Bessere Bildung, weniger soziale Spaltung, mehr Sozialarbeit und genügend Arbeitsplätze - insbesondere für die Jugend - sind eine bessere Kriminalitätsvorsorge als jede Vorratsdatenspeicherung. Eine aktive Friedenspolitik und die Bekämpfung der weltweiten Armut bewirken auf Dauer eine Senkung der Terrorgefahren. Das ist unser Weg zu mehr Sicherheit für alle Menschen.
Die Bundesregierung bzw. das Bundesinnenministerium (BMI) setzt dagegen auf Grundrechtseingriffe und mehr Überwachung, statt wirksamere Vorgehensweisen zur Vorbeugung von Kriminalität zu wählen. Eine aktuelle Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (beauftragt von Dr. Patrick Breyer, MdEP) ergab für kein einziges EU-Land durch flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einen messbaren Einfluss - weder auf die Kriminalitätsrate noch auf die Aufklärungsquote.
DIE LINKE lehnt den Vorschlag der von Ihnen benannten Justizminister strikt ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Lenkert