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Ralph Lenkert
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Frage von Julius K. •

Frage an Ralph Lenkert von Julius K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Lenkert,

Wie positionieren Sie sich zur Abfrage und Herausgabe von Bestandsdaten bei Telemediendienstleistern, die im Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgesehen sind?
Wie äußern Sie sich zur Kritik, dass für die richterliche Anordnung der Herausgabe von Bestandsdaten (z.B. Nutzernamen und Passwörtern) nicht überprüft werden muss, ob die Hürde für die Onlinedurchsuchung erfüllt sind und somit bereits bei geringsten Straftaten die Herausgabe angeordnet werden kann (entgegen Änderungswünschen aus dem Bundesrat)? Wie äußern Sie sich zur Kritik, dass die Prüfung, ob eine "besonders schwere Straftat" gemäß § 100b StPO vorliegt, den Telemediendienstleistern überlassen wird? Wie äußern Sie sich zur Kritik, dass der Richtervorbehalt für die Herausgabe der Daten nicht für Fälle gilt, in denen der oder die Betroffene von der angeforderten Herausgabe weiß oder wissen muss?
Halten Sie es grundsätzlich für gerechtfertigt, dass Ermittlungsbehörden bereits bei Verstößen gegen § 84 AsylG oder § 29a BtMG Einblick und Zugriff auf Bestandsdaten und somit ggf. in den intimsten Lebensbereich von Bürgerinnen und Bürgern erhalten?
Können und wollen Sie darüber hinaus ausschließen, dass die Herausgabe von Bestandsdaten auch für weitere Fälle abseits des derzeitigen § 100b StPO in Zukunft erlaubt wird und dass Telemediendienstleister verpflichtet werden Passwörter im Klartext zu speichern, um Ermittlungsbehörden den Zugang zu erleichtern?

Mit freundlichen Grüßen
Julius Krämer

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Sehr geehrter Herr Krämer,

danke für Ihre Frage. Wie meine Fraktion lehne ich den Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität aus den von Ihnen genannten Gründen und weiteren Punkten ab.

Die Verpflichtungen zur Passwortherausgabe sehe ich dabei besonders kritisch. Hier werden Überwachungsbefugnisse geschaffen, die in keinem Verhältnis zu den vorgeworfenen Taten stehen und Ermittlungsbehörden zum missbräuchlichen Einsatz, bewusst oder unbewusst, verführen. In diesem Kontext kritisiert meine Fraktion die permanente und schrittweise Ausweitung des § 100a StPO schon lange.

Wie von Ihnen erwähnt, sollten unter anderem Verstöße gegen § 29a BtMG oder § 84 AsylG nicht darunter fallen. Dass außerdem die Prüfung, ob eine Straftat vorliegt, den Telemediendienstanbietern obliegt, stellt eine Privatisierung des Strafrechts da, das ist eine abzulehnende Privatisierung des Rechtsstaates. Insbesondere kann nicht sein, dass umfangreiche Daten präventiv an das Bundeskriminalamt weitergeleitet werden müssen, ohne dass überhaupt feststeht, ob ein ausreichender Straftatbestand vorliegt. Dies wird im Ergebnis dazu führen, dass die Telemediendienstanbieter lieber vorsorglich alle möglichen Fälle inklusive der Daten an das Bundeskriminalamt weiterleiten werden, nur um einem Verstoß vorzubeugen. Das wäre die Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür.

Wie Sie sehen, ist die Kritik weitreichend und betrifft neben den hier erwähnten Problemen auch die problematischen Strafrechtsverschärfungen. So sagte mein Fraktionskollege Niema Movassat vor kurzem in seiner Rede zum Thema: "Ihr Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität besteht ausschließlich darin Strafvorschriften zu Verschärfen und Eingriffsbefugnisse auszuweiten... Zu denken, man könne also Rechtsextremismus mit einem schärferen Strafrecht stoppen, das ist reinste Augenwischerei."

Der Ansatz meiner Partei DIE LINKE und der Linksfraktion sieht dagegen ganz anderes aus. Wir sind der Überzeugung, dass die präventive Arbeit entscheidend für eine wirkliche Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist. Hier zu investieren würde sich wirklich lohnen. So bräuchten wir eine deutlich besser ausgebaute politische Bildung, Beratungsstellen und Kampagnen, die auf das Problem aufmerksam machen. Daneben wären spezialisierte Staatsanwaltschaften, die für die Rechtsdurchsetzung speziell im Internet sorgen, wichtig. Von Politikerinnen und Politikern erwarten wir außerdem eine klare und unermüdliche Abgrenzung von Rechtsextremismus in den eigenen Reihen.

Um Rassismus und Faschismus den Nährboden zu entziehen, ist es notwendig, soziale Benachteiligungen abzubauen, Diskriminierungen auch bei ALG 2 und Renten zu beseitigen, die soziale Infrastruktur für Kinder, Jugendliche, Familien, Seniorinnen und Senioren massiv auszubauen.

Viel zu lange wurde in Deutschland über das Thema Rechtsextremismus geschwiegen und es ist gut, dass es nun gesehen wird. Zu lösen ist es aber nicht mit einem repressiven Überwachungsstaat, der sich gegen alle Bürgerinnen und Bürger richtet! Dauerhaft lösen kann man es nur, wenn die Ursachen bekämpft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Lenkert

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