Frage an Ralph Lenkert von Clemens K. bezüglich Recht
Grüß Sie Herr Lenkert,
wieso haben Sie gegen den Gesetzesentwurf für schärfere Regeln gegen das Abgeordnetenbestechung gestimmt? Über ein Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank,
Clemens Kerzl
Sehr geehrter Herr Kerzl,
meine Fraktion hatte einen sehr strengen und vor allem auch bindenden Gesetzentwurf zur Bestechung von Abgeordneten und zur unabhängigen Finanzierung der politischen Parteien vorgelegt, der leider von der Mehrheit im Bundestag abgelehnt wurde.
Der später angenommene Entwurf ist ein Placebo, welches fast nichts verändert.
Mit einer Zustimmung zu diesem Alibi-Gesetz hätte ich die Positionen meiner Partei verraten, die lauten:
1. Offenlegung aller Einkünfte jedes Abgeordneten, bis auf den letzten Cent.
2. Verbot von Spenden an Parteien über 10.000,- Euro und von Spenden die von Firmen oder Verbänden stammen.
3. Das Verbot, das ehemalige Abgeordnete nach ihrem Ausscheiden innerhalb von 5 Jahren in Firmen oder Lobbyverbände wechseln, mit denen, oder in deren Bereich sie als Abgeordnete arbeiteten.
Damit würden Gefälligkeitsgesetze zumindest erschwert werden.
Der Fall Schröder, der als Bundeskanzler die Verträge zur Gastrasse durch die Ostsee unterstützte und dann nach seinem politischen Karriereende sofort einen sehr gut bezahlten Posten bei der Firma erhielt, wäre nach unserem Gesetzentwurf nicht möglich gewesen. Nach dem Gesetz, nach dem Sie fragten schon.
Ich selbst unterwerfe mich dem freiwilligen Verhaltenskodex für Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Diese finden Sie auf meiner Homepage.
http://www.ralph-lenkert.de/fileadmin/RalphLenkert/Verhaltenskodex%20f%C3%BCr%20Abgeordnete.pdf
Der Kodex geht weit über das von Ihnen benannte Gesetz hinaus. Hätte dieser Kodex zur Abstimmung gestanden, dann hätte ich diesen wirklich schärferen Regeln gegen Abgeordnetenbestechung zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Lenkert