Frage an Ralph Lenkert von Alfredo L. bezüglich Senioren
Wer kontrolliert die Einhaltung des Einigungsvertrages?
Noch immer werden die FZR-Renten um 60% gekürzt, denn man erhält nur den 1,0 fachen Steigerungssatz. In der FZR wurden aber Beiträge für den 2,5 fachen Steigerungssatz gezahlt.
Unser eingezahltes Geld wurde vom Staat einbehalten, das im Vergleich zur Leistung überzahlte Geld wurde nicht entsprechend verzinst ausgezahlt.
Welches Recht hat der Staat auf diese Art und Weise Versicherungsgelder der Versicherten zu enteignen?
Abgesehen davon haben viele Versicherte erhöhte Steigerungssätze erhalten; zB. die Bergleute.
Ich finde das ist eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Versicherten.
Was tun Sie als Abgeordneter und ihre Fraktion dagegen?
Welche Kontroll- Aufgaben und Pflichten haben die Alliierten bezüglich der Einhaltung des Einigungsvertrages?
An welche Organe der Alliierten kann ich mich zur Klärung dieser Fakten wenden?
Bitte benennen Sie die entsprechenden Ansprechpartner der Alliierten.
Mit freundlichen Grüßen
Alfredo
Sehr geehrter Herr Alfredo,
Das von Ihnen geschilderte Problem ist ein Teil des Rentenunrechtes, das bei der Überführung des Rentenrechtes der DDR in das Rentenrecht der Bundesrepublik ergab.
Wir, DIE LINKE versuchen immer wieder dies zu korrigieren. Neunzehn Anträge stellten wir 2010, um jeweils einzelne Ungerechtigkeiten bei der Rente abzuschaffen - alle wurden von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt. Mit dem Antrag 17/7034 versuchten wir erneut das Rentenunrecht aufzuheben - vergeblich.
Leider hat DIE LINKE nicht genügend Wählerstimmen erhalten, um über eine ausreichende Fraktionsstärke dieses Unrecht beseitigen zu können. Ich kann Ihnen zusichern, dass wir nicht zulassen, dass die Rentenungerechtigkeit totgeschwiegen wird und jede mögliche Gelegenheit nutzen um Stück für Stück das Unrecht aufzuheben.
Der Einigungsvertrag ist gültig auch wenn es den Vertragspartner DDR nicht mehr gibt und seine Einhaltung kann man über den langen Weg der Instanzen beim Bundesverfassungsgericht einklagen.
Wer noch welche Einspruchsrechte zum Einigungsvertrag hat kann ich Ihnen leider nicht mitteilen - ich habe keine eindeutige Antwort gefunden. Sie kennen ja die Regel fünf Juristen ergeben mindestens zehn Meinungen.
Der erfolgversprechendste Weg ist der einer Klage über Karlsruhe. Über diesen Weg wurden schon einige Ungerechtigkeiten der Rentenüberleitung abgeschafft, aber der erfordert Zeit, Geld und gute Anwälte.
Würde ich etwas Anderes schreiben, dann wäre dies nicht die Wahrheit, deshalb hoffe ich auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Lenkert