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Ralph Lenkert
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Frage von Eberhard M. •

Frage an Ralph Lenkert von Eberhard M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Lenkert,

wir sind private Arbeitsvermittler hier vor Ort in Gera. Die finanzielle Grundlage unserer Arbeit stellt der Vermittlungsgutschein der Arbeitsagenturen dar. Da wir seitens des Bundesministeriums keine Antwort auf unsere diesbezügliche Frage erhalten, an Sie die Bitte:
Die Regelung "Vermittlungsgutschein" läuft zum 31.12.2010 aus. Ist eine Verlängerung seitens der Bundesregierung geplant? Sicher sind Sie deutlich näher an diesen Informationen und wir würden uns über eine Antwort sehr freuen.

mfg e.munkelt/n. schneider (Private Arbeitsvermittlung M & S)

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Munkelt,

bitte entschuldigen Sie die Dauer bis zur Antwort, aber auch Bundestagsabgeordnete machen manchmal mit ihrer Familie Urlaub und schalten dann den Rechner ab.

Mit dem noch vor der Sommerpause eingebrachten Beschäftigungschancengesetz BT DS 17/1945 hat die Bundesregierung auch den Vermittlungsgutschein bis zum Ende des nächsten Jahres (31.12.2011) verlängert. Diese Regelung wird durch unsere Fraktion und mich mit Skepsis betrachtet.

Lassen Sie mich dies begründen:

Die Arbeitslosenversicherung ist dafür da, allen Versicherungsnehmern den gleichen Zugang zu den Leistungen der Versicherung zu gewährleisten. Dies betrifft zwar in erster Linie die Lohnersatzleistungen aber eben auch die Vermittlung in eine neue Arbeit. Unter Beachtung regionaler Besonderheiten sollten die örtlichen Agenturen für Arbeit eigentlich eine vernünftige individuelle Beratungstätigkeit und die Vermittlung in neue Jobs durchführen können. Leider entspricht die Bundesagentur für Arbeit diesen Anforderungen in ihrer derzeitigen Struktur und Ausrichtung nicht ausreichend, das befreit sie aber nicht von ihrer Verantwortung.

Dass private Arbeitsvermittlungen teilweise erfolgreicher vermitteln, ist eine Folge der von den verschiedenen Bundesregierungen durchgeführten sogenannten Arbeitsmarktreformen und der falschen Struktur der Arbeitsagentur. Sie nutzen die aufgemachte Lücke.

Die Kritik betrifft weiterhin die Praxis, Arbeitslose, die private Arbeitsvermittler nutzen, aus der Arbeitslosenstatistik heraus zu rechnen.

Nach meiner Auffassung muss die Arbeitsvermittlung durch die BA als qualitativ hochwertige öffentlich organisierte Dienstleistung umgesetzt werden und dafür müsste zwingend das Zusammenwirken der beteiligten Akteure verbessert werden. Dabei sollten private Arbeitsvermittler ihr Wissen und Können einbringen, aber ohne, dass die Bundesagentur für Arbeit sich aus der Verantwortung stiehlt. Gerade bei der Vermittlung von Spezialisten sehe ich die Chance und die Herausforderung für private Arbeitsvermittler als Dienstleister für Firmen und zukünftige Mitarbeiter.

Ich fände es gut, wenn wir das Vermittlungssystem so verändern könnten, dass Sie Herr Munkelt innerhalb einer wirklich kundennahen BA wirken und arbeiten. Ihr Wissen kombiniert mit den Erfahrungen der BA bringt dann optimale Vermittlungsergebnisse hervor.

Dann brauchen wir nur noch genügend gut bezahlte Arbeitsplätze, die auf eine Besetzung warten.

Wir können uns gern zu einem Termin im Geraer Büro zum Meinungsaustausch treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Lenkert

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