bei dem Anfang September verabschiedeten Änderungen zum Infektionsschutzgesetz haben wir beschlossen, dass eine Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatus lediglich gegenüber Arbeitgebern in bestimmten Berufen gilt
Das zugrunde liegende Problem hierbei ist, dass wir immer eine 100%ige Einzelfallgerechtigkeit anstreben, was leider mit einem wirklich einfachen Steuerrecht nicht vereinbar ist.
„Mit Blick auf die Menschen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, wollen wir, dass diese beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente auch von den Verbesserungen der Jahre 2014 und 2019 profitieren“
Insofern haben wir an mehreren Stellen versucht gegenzusteuern, um Mieter und Privateigentümer zu schützen und unterstützen. Dazu gehört zum einen die von Ihnen erwähnte Schaffung von mehr sozialem Wohnungsraum
die Situation in Afghanistan ist sehr ernst und letztendlich ist es jetzt an der dortigen Übergangsregierung, sich an ihren Taten messen zu lassen und wichtige Forderungen der internationalen Gemeinschaft umzusetzen
Grundsätzlich bin ich sehr gerne Fraktionsvorsitzender und würde dieses Amt auch gerne im Falle meiner Wiederwahl weiterhin bekleiden.