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Ralph Brinkhaus
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Frage von A. G. •

Guten Tag Herr Brinkhaus, wie stehen Sie zum „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ im Hinblick auf die Rundfunkgebühren des ÖRR, bzw. des Datenabgleichs mit Meldedaten der hiesigen Ortsämter?

2) Abgabe pro Haushalt, unabhängig von denen im Haushalt befindlichen Personen/Geräte? 3) Wie stehen Sie zu einer grundlegenden Reform des ÖRR angesichts der im GG garantierten freien Medienwahl und der Transparenz der jährlich eingenommenen 8Mrd Euro? Vielen Dank, A. G.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau. G.

vielen Dank für Ihre Fragen.

Zunächst einmal will ich klarstellen, dass Rundfunkpolitik in Deutschland in die alleinige Zuständigkeit der Länder fällt. Der Bund hat hier keine Kompetenzen.

Grundsätzlich bin ich aber - wie auch die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen - davon überzeugt, dass es eines starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedarf. Dazu haben wir uns auch in unserem Wahlprogramm bekannt. Darüber hinaus sind wir auch der Meinung, dass eine umfassende Reform der Öffentlich-Rechtlichen durchaus sinnvoll und notwendig wäre, schon alleine, um „dem technischen Fortschritt und dem veränderten Nutzungsverhalten Rechnung“ zu tragen (siehe S. 137 unter https://www.csu.de/common/download/Regierungsprogramm.pdf). Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU/CSU (MIT) hatte hierzu bereits vor einiger Zeit erste Vorschläge vorgelegt, die Diskussionen darüber werden wir auch in Zukunft fortsetzen, um dann zu einer bestmöglichen Lösung zu kommen.

Für die Abgabe pro Haushalt, unabhängig von denen im Haushalt befindlichen Personen und Geräten (sogenannte „Haushalts- und Betriebsstättenabgabe“), hatte man sich 2010 ganz bewusst entschieden, da das bis dato gerätebezogene Gebührenmodell schlicht und einfach nicht mehr zeitgemäß gewesen ist – eine Vielzahl von technischen Geräten, nicht nur der Fernseher, sind heute in der Lage, Rundfunk zu empfangen, sodass eine genaue Überprüfung, ob und wer welche technischen Geräte bereithält und entsprechend nutzt, nicht durchführbar ist. Zudem empfanden viele die Hausbesuche der GEZ-Mitarbeiterinnen und –Mitarbeiter als äußerst belastend, sodass mit der einheitlichen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe meines Erachtens nach wesentlich unbürokratischer und einfacher handhabbar ist.

Die Erhebung der Runkfunkgebühren steht meines Wissens nach dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht entgegen. Hierzu hat es bereits entsprechende Gerichtsverfahren gegeben, die Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für gerechtfertigt gehalten haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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