Copyright: Tobias Koch
Ralph Brinkhaus
CDU
0 %
/ 27 Fragen beantwortet
Frage von Thomas G. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Thomas G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

in einem kurzen Ausschnitt aus der heutigen Bundestagsdebatte in der Tagesschau werben Sie für das Baukindergeld.
Wäre es nicht endlich an der Zeit die gesetzlich festgelegten Maklergebühren beim Kauf einer Immobilie wenigstens ansatzweise auf ein Niveau einzudampfen, das der Leistung des Maklers (im konkreten Fall fachliche Inkompetenz, miserabler Service, schäbige Reklamationsabwicklung) gerecht wird?
Wäre es nicht andererseits sinnvoll bzw möglich, Makler gesetzlich zu verpflichten, für die horrenden Gebühren eine Leistung zu verlangen, die wenigstens ansatzweise dem Preis entspricht (Qualifikationsnachweis für Maklertätigkeit; Mindeststandards für Objektvermittlung; auch hier der Grundsatz "Auftraggeber bezahlt")?

Mit freundliichen Grüßen,
T. G.

Copyright: Tobias Koch
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 14. September.

Ihren Unmut über zu hohe Maklergebühren beim Kauf einer Immobilie kann ich gut nachvollziehen. Grundsätzlich ist natürlich der Ansatz, Immobilienkäufer bei den Kaufnebenkosten zu entlasten, vollkommen richtig, denn es ist ein großes Ansinnen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gerade jungen Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.

Am 21. September fand der sogenannte Wohngipfel der Bundesregierung statt, bei dem – neben vielen weiteren Maßnahmen – unter anderem auch festgehalten wurde, dass die Bundesregierung eine Senkung der Kosten für den Erwerb von selbstgenutzten Wohnraum bei den Maklerkosten anstrebt (siehe Seite 8 des Eckpunktepapiers „Gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen“, welches Sie auf der Website des Bundeskanzleramtes aktuell unter https://tinyurl.com/ycdgtgar abrufen können). Wie dies im Einzelnen aussehen wird, müssen wir uns genau überlegen. Grundsätzlich leben wir in einer sozialen Marktwirtschaft, in der staatliche Eingriffe in den Markt eher die Ausnahme sein sollten. Bevor wir als Gesetzgeber eingreifen und zwingende Vorgaben machen, müssen wir uns genau ansehen, welche Instrumente hier am sinnvollsten sind. Denn keinesfalls wollen wir erreichen, dass Verkäufer dann einfach den Kaufpreis erhöhen. Das würde die Käufer zusätzlich belasten, weil Grunderwerbsteuer und Notarkosten, die ja abhängig vom Kaufpreis sind, dann ebenfalls steigen würden.

Wichtig wäre jetzt vor allen Dingen, weitere Stellschrauben zur Senkung der Kaufnebenkosten, die wir bereits im Koalitionsvertrag vereinbart haben, zügig anzugehen. Hier denke ich zum Beispiel an die Überprüfung der Freibeträge von der Grunderwerbsteuer, denn gerade diese ist in den letzten Jahren stark gestiegen und belastet Immobilienkäufer sehr.

Ich nehme Ihr Anliegen aber auf jeden Fall mit auf und werde es an meine für diesen Bereich zuständigen Kolleginnen und Kollegen weitergeben.

Ich hoffe, Ihnen damit erst einmal weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus MdB

Was möchten Sie wissen von:
Copyright: Tobias Koch
Ralph Brinkhaus
CDU