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Ralf Witzel
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Frage von Mirko H. •

Wie stehen Sie zur Einführung eines „Altersgeldes“ (im Sinne einer betrieblichen Altersvorsorge) für Beamte des Landes NRW, die vor Eintritt in den Ruhestand einen Antrag auf Entlassung stellen?

Sehr geehrter Herr Witzel,
bei einem Antrag auf Entlassung verliert der Beamte sämtliche Ansprüche auf Leistungen des Dienstherrn. Es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rente, was zu Nachteilen in der Altersversorgung führt. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die Ansprüche aus betriebl. Altersvorsorge behalten, verlieren Beamte diese. Um diesen Nachteil auszugleichen, existiert bei vielen Dienstherrn das „Altersgeld“: Beamte erwerben anteilig Ansprüche, die auch dann bestehen bleiben, wenn sie einen Antrag auf Entlassung stellen. Der Bund und 10 Länder haben ein Altersgeld eingeführt. NRW nicht. Bereits 2016 wurde durch den EuGH festgestellt, dass die NRW-Regelung im Falle der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit gegen Unionsrecht verstößt (EuGH C-187/15). Anschließend wurde das Land NRW durch das BVerwG in 2022 verurteilt, einen dem Altersgeld entsprechenden Ausgleichsbetrag zu zahlen (BVerwG, Urt. v. 04.05.2022 - 2 C 3.21). Dennoch hat NRW weiterhin keine gesetzl. Regelung.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

Die FDP-Landtagsfraktion hält einen attraktiven öffentlichen Dienst für wichtig und arbeitet deshalb regelmäßig an dessen Modernisierung. In diesem Zusammenhang gehört auch die Idee eines Altersgeldes in die politische Diskussion. Bislang haben wir feststellen müssen, dass eine große Skepsis bei vielen Fachleuten besteht, da diese in Zeiten zahlreicher Stellenvakanzen durch ein Altersgeld einen Fehlanreiz befürchten, der zu noch mehr unbesetzten Stellen führen könnte. Vor diesem aktuellen Hintergrund sehen wir realistischerweise derzeit in dieser Frage keine politische Mehrheit für eine Veränderung, sind aber weiter offen für einen Dialog.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Witzel MdL

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