Welche Argumente führen Sie konkret an, Beamtinnen und Beamte, die sich freiwillig gesetzlich versichern (müssen), weiterhin doppelt zu belasten?
Sehr geehrter Herr Witzel,
wie Sie sicherlich wissen, ist die Inanspruchnahme der pauschale Beihilfe in den Ländern, in denen sie bisher eingeführt wurde, relativ betrachtet, ein Randphänomen. Sie ist nur für wenige Beamtinnen und Beamte interessant, insbesondere für solche mit Vorerkrankungen und Alleinverdienende mit mehreren Kindern.
Mich würde wirklich interessieren was Sie gerade diesen beiden Personengruppen für Argumente entgegenhalten, weshalb sie ihr Dienstherr nicht bei ihrer Krankenversicherung unterstützen sollte. Ein Einstieg in den Ausstieg aus der PKV geben die Zahlen nicht her. Auch Ihr kürzlich gestellter Antrag nennt insoweit keine Zahlen die dies stützen. Weshalb eine Beschränkung der pauschalen Beihilfe auf diese beiden Fallgruppen die PKV massiv schwächen würde, ist nicht nachvollziehbar. Die Betroffenen sind doch bereits in der GKV freiwillig versichert. Dass es keine Benachteiligung für Menschen mit Vorerkrankungen in der PKV gibt, ist einfach nicht korrekt.
Sehr geehrter Herr A.,
in dem Ihnen bekannten Antrag der FDP-Landtagsfraktion haben wir bereits die sogenannte „Öffnungsaktion“ der Privaten Krankenkassen erwähnt. Neu eingestellte Beamtinnen und Beamte dürfen nicht aufgrund ihrer Vorerkrankungen abgelehnt werden. Etwaige Risikozuschläge sind auf 30 Prozent begrenzt.
Es muss berücksichtigt werden, dass die Einführung einer pauschalen Beihilfe lediglich neu Verbeamtete betreffen würde. Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen ist nämlich die Rede von einer „einmaligen Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses“. Beamte, die also nicht von der Öffnungsaktion der Privaten Krankenkassen profitieren konnten, könnten also auch keinen Antrag auf pauschale Beihilfe stellen.
Die finanzielle Mehrbelastung des Landeshaushalts würde bei Einführung einer pauschalen Beihilfe der Steuerzahler tragen. Experten gehen davon aus, dass sich die zusätzlichen Kosten pro Jahr in Nordrhein-Westfalen auf rund 40 Millionen Euro belaufen würden. Diese Mittel könnten anderweitig sicherlich weitaus sinnvoller eingesetzt werden, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für alle bereits Verbeamteten sowie für alle Bewerber zu steigern.
Die bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken haben wir ebenso im Antrag beleuchtet. Der Deutsche Beamtenbund NRW bezeichnet die pauschale Beihilfe in seiner Stellungnahme zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf der SPD-Landtagsfraktion aus dem Jahr 2019 sogar als einen Angriff auf den verfassungsrechtlich geschützten Dreiklang aus Besoldung, Versorgung und Beihilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Witzel MdL