Sie kritisieren die Digitalisierung der Finanzämter in Bezug auf die Grundsteuererklärung. Als diese vorbereitet wurde, waren Sie in der Landesregierung.War es nicht IHRE Aufgabe das zu beschleunigen?
Sehr geehrte Frau K.,
das Problem der Veranlagung einer hoch bürokratischen Grundsteuer thematisieren und kritisieren wir durchgängig seit 2019. Seit dem seinerzeitigen Mehrheitsvotum von CDU und SPD auf Bundesebene für das wertbasierte Scholz-Modell als Regelmodell sind die Komplikationen vorhersehbar. Wir haben deshalb stets auch in Nordrhein-Westfalen für die Nutzung der Länderöffnungsklausel geworben, um ein einfaches flächenbasiertes Modell landesgesetzlich zu verabschieden, wie es auch Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg gemacht haben. Die Flächenmaße liegen den Behörden von Baugenehmigungen und Beurkundungen bereits vor. Damit wäre nicht nur die eingebaute Steuererhöhung im Scholz-Modell entfallen, sondern auch die irre Bürokratie, fiktive Werte für 9,2 Millionen Wohneinheiten in unserem Bundesland zu ermitteln. Leider haben unsere zahlreichen Vorstöße innerhalb der Regierung und im Parlament keine Mehrheit gehabt. Solange die sinnvolle Länderöffnungsklausel leider nicht angewendet wird, kommt es rechtlich automatisch zu dem Scholz-Modell. Jetzt sind unsere Warnungen eingetreten.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Witzel MdL
Stellvertretender Vorsitzender
FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf