Frage an Ralf Witzel von Georg P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Witzel,
dass, wie Sie schreiben lassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen die Standortentscheidungen treffen, ist sicher unstrittig.
Ob solche Entscheidungen hinreichen, um dem "Versorgungsauftrag" und der Verantwortung KV im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu entsprechen?
Ich vermute, es liegt im Verantwortungsbereich der Landesregierung, Antworten auf solche Fragen zu finden.
Ich hoffe, da gibt es die Möglichkeit zur Kontrolle. Ich hoffe, die KV darf nicht gänzlich eigenmächtig entscheiden, die Bevölkerung Essener Nordosten, etwa 150000 Menschen, zu weiten Wegen zu zwingen.
Ist es wirklich so, dass, wie Sie schreiben lassen, der Landtag "keinen Einfluss auf die Standortentscheidungen der Kassenärztlichen Vereinigung" nehmen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Georg Paaßen
Sehr geehrter Herr Paaßen,
wir bestätigen unsere Aussage: der Landtag hat Kompetenzen bei der Standortbestimmung für die Krankenhäuser.
Der Landtag hat aber keinen Einfluss auf die Standorte der Notfallambulanzen der Kassenärztlichen Vereinigung.
Ralf Witzel MdL