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Ralf Stegner
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Frage von Andreas A. •

Wie ist ihr heutiger Wissensstand zu Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Corona-Impfungen im Allgmeinen und der Duldungspflicht bei der Bw im Besonderen?

Sehr geehrter Herr Stegner,
am 14.03.22 schrieben Sie auf abgeordnetenwatch.de:
- "Dem jetzigen Kenntnisstand zufolge ist eine breitflächige Impfung der Bevölkerung notwendig, um die Corona-Pandemie zu überwinden."
Wie stehen Sie zu den ca. 20 Mio. Ungeimpften heute?
- "Umfassende wissenschaftliche Studien konnten zeigen, dass Impfungen wirksam vor schweren Krankheitsverläufen schützen und gleichzeitig auch das Risiko minimieren, dass sich der Erreger weiter ausbreitet."
Glauben Sie das weiterhin?
- "Derzeit bedroht das Virus weiterhin die Gesundheit und das Leben vieler Menschen. Der massive gesundheitliche und gesellschaftliche Schaden ist nicht zu stoppen, wenn wir keinen Weg finden, die Pandemie zu beenden. "
- "Selbstverständlich ist es so, dass eine allgemeine Impfpflicht auch ein Einschnitt in Grundrechte bedeutet."
- "Deshalb spreche ich mich für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht für Personen über 18 Jahren aus.
Wie sehen Sie diese Ihre Aussagen vom 14.03.2022 heute?

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Sehr geehrter Herr A.,

im Laufe der Zeit hat sich die Situation von COVID-19 verändert. Das Virus ist nicht mehr nur Teil einer weltweiten Pandemie, es zirkuliert nun anhaltend in der Bevölkerung, sprich es ist in die endemische Phase übergegangen. Auch wenn es mittlerweile normal scheint, stellt es keine banale Erkältung dar. Die Omikron-Varianten und die hohe Immunität durch Impfungen und Infektionen haben zu einem Rückgang schwerer Verläufe und Langzeitfolgen wie Long-/ Post-Covid geführt. Deshalb betonen Gesundheitsbehörden wie die STIKO weiterhin die Wichtigkeit der COVID-19-Impfung. Das Ziel ist es nach wie vor Hospitalisierungen und Todesfälle zu verhindern. Die Kombination von Impfung und einer durchgemachten Infektion gibt uns einen soliden Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Die Empfehlung lautet, dass Erwachsene ab 18 Jahren, einschließlich Schwangere, die Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung erhalten sollten, um eine Basisimmunität aufzubauen. Das ist entscheidend, um uns alle, aber insbesondere ältere und kranke Personen zu schützen. Da im Deutschen Bundestag demokratisch gegen eine Corona Impfpflicht gestimmt wurde, bleibt die Impfung weiterhin eine Empfehlung und es ist jedem selbst überlassen, wie er/sie damit umgeht.

Klinische Studien haben gezeigt, dass die Impfungen eine hohe Schutzwirkung gegen symptomatische COVID-19-Fälle aufweisen, mit einer Verringerung um 95 Prozent, wie von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) festgestellt. Die Schutzwirkung kann je nach Virusvariante unterschiedlich sein, kann jedoch durch Auffrischungsimpfungen oder durchgemachte Infektionen verstärkt werden. Laut Robert Koch Institut (RKI) liegt die Schutzwirkung von zwei Impfdosen und einer Infektion bei 97,4 Prozent. Es ist allgemein bekannt, dass die Corona-Impfung Nebenwirkungen haben kann und darüber wird im Vorfeld auch informiert. Das ist bei Impfungen generell immer möglich. In seltenen Fällen können ernsthafte Probleme auftreten, die zu dauerhaften Schäden führen können. Dennoch sind die Impfungen von entscheidender Bedeutung, um uns alle zu schützen und die öffentliche, gesellschaftliche Gesundheit zu gewährleisten. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet umfassende Informationen zu Fragen rund um die COVID-19-Impfung, Nebenwirkungen und das Impfschadenrecht.

Zum Thema Duldungspflicht in der Bundeswehr. Diese ist im Soldatengesetz (Paragraf 17a Absatz 2) verankert und schreibt vor, dass Soldaten Impf- und Vorsorgemaßnahmen dulden müssen, um die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu gewährleisten und Infektionskrankheiten vorzubeugen. Die Einbindung der COVID-19-Impfung in das Basisimpfschema am 24. November 2021 wird als Maßnahme zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und zur Erfüllung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn betrachtet. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der erheblichen Auswirkungen von COVID-19 auf den Dienstbetrieb der Bundeswehr. Es gibt jedoch auch Ausnahmen in der Duldungspflicht bei der Bundeswehr. Eine Impfung gilt als unzumutbar, wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere im Hinblick auf mögliche Impfnebenwirkungen, beachtet wird. Vorbehalte und Kontraindikationen vonseiten der Soldatinnen und Soldaten werden ernst genommen und individuell geprüft. Im seltenen Fall vom Auftreten gesundheitlichen Schadens aufgrund einer duldungspflichtigen Impfung sind die Soldatinnen und Soldaten durch den Dienstherrn versorgungsrechtlich abgesichert gemäß dem Wehrdienstbeschädigungsverfahren. Die Einführung der COVID-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr, angeordnet am 24. November 2021, verfolgt das Ziel, die Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte sicherzustellen. Wie die Bundeswehr berichtet, hat COVID-19 den Dienstbetrieb der Bundeswehr zu dieser Zeit erheblich beeinträchtigt, und im Gegensatz zur Influenza handelt es sich bei Corona um eine ganzjährig auftretende, schwerwiegende und potenziell tödliche Infektion. Erfahrungen mit Auslandskontingenten, die nahezu zu 100 Prozent geimpft sind, zeigen, dass die Auftragserfüllung im Einsatz durch die Impfung gegen COVID-19 gesichert wird. Falls Sie weitere Fragen zur Duldungspflicht in der Bundeswehr haben, verweise ich Sie auf die Internetseite der Bundeswehr.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Stegner

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