Was wird die SPD zukünftig gegen den Hatespeech im Bezug auf Sozialleistungsempfänger*innen unternehmen?
Sehr geehrter Herr MdB Stegner,
nach meiner Erkenntnis handelt es sich bei Sozialleistungen wie dem ALG2 oder der GruSi um durch das GG und entsprechende Entscheidungen des BVerfG garantierte Rechtsansprüche, welche zusätzlich jeweils behördlich geprüft werden.
Dennoch wird die Legitimation dieser Bezüge tagtäglich in Artikeln und Kommentarspalten nahezu aller Onlinemedien bezweifelt, und verleumderische Narrative über die Minderheit der Leistungsempfänger*innen verbreitet. Angebliche Faulheit und Arbeitsunlust, sowie die jahrelange Inanspruchnahme unberechtiger Leistungen gehören zu den verbreiteten Stereotypen.
Wäre es möglich, das NetzDG hier noch einmal nachzuschärfen, um den Respekt vor Leistungsempfänger*innen zu konsolidieren, und der weit verbreiteten Volksverhetzung nach §130 StGB Einhalt zu gebieten?
Mit freundlichen Grüßen
Michael H.
Sehr geehrter Herr H.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihren Frust nachvollziehen, wenn sich Menschen abfällig über Sozialleistungsempfänger*innen – ob online oder offline – äußern. Das ist nicht nachvollziehbar, weil Menschen aus ganz unterschiedlichen Gründen Sozialleistungen empfangen müssen, sei es krankheitsbedingt oder weil der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert ist. Es steckt immer eine persönliche Geschichte hinter den Menschen. Daher dürfen wir derartige Verunglimpfungen nicht tolerieren.
Grundsätzlich ist es ja so, dass das NetzDG schon zu ersten Erfolgen in Deutschland geführt hat, allerdings auch weiterhin Verbesserungspotential vorhanden ist. Hier würde ich gar nicht nur Ihren geschilderten Fall betrachten, sondern generell restriktivere Regelungen (und auch deren Umsetzung!) bei Drohungen, Verunglimpfungen und Hassrede jeglicher Art einfordern.
Ich bin mir dabei sicher, dass sich die Fachkolleginnen und –kollegen aus den Regierungsfraktionen hier weiter absprechen und gute Gesetze umsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner