Warum werden die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot nicht in der Weise gesenkt, dass ein AfD-Verbotsverfahren ohne das Risiko einer Zurückweisung durch das Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden kann?
Am 06.09.2024 erschien in den Elmshorner Nachrichten der Artikel „Wo die AfD „gesichert extremistisch“ ist - Flensburger Verfassungsrechtlerin zeigt den Weg zum Verbotsverfahren auf“.
Darin wird von Anna Katharina Mangold überzeugend dargestellt, dass die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt sind. Am 30.09.2024 berichteten die EN, dass Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken einen Gruppenantrag zum Verbot der AfD ausgearbeitet haben. Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind jedoch hoch.
Fragen dazu:
1. Unterstützen Sie diesen Gruppenantrag?
2. Warum ändern die demokratischen Parteien mit ihrer (noch vorhandenen) 2/3-Mehrheit das Grundgesetz bzw. die Verfassung nicht so, dass das Verfassungsgericht einem Verbotsantrag zustimmen MUSS? Anders formuliert: Warum werden die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot nicht in der Weise gesenkt, dass ein AfD-Verbotsverfahren ohne das Risiko einer Zurückweisung durch das Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden kann? Sollte die AfD – wie bereits in zwei Bundesländern – auch auf Bundesebene eine Sperrminorität erzielen, wird es dafür zu spät sein.