Warum werden Bürger, die mit Gas heizen entlastet, und Bürger, die z.B. mit Öl heizen nicht? Finden Sie das gerecht? Haben nicht alle Bürger ein gleiches Recht auf Entlastung?
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und die Darstellung Ihres Anliegens. Ich erhalte sehr viele Schreiben, weshalb ich erst jetzt dazu komme, Ihnen persönlich zu antworten. Dafür möchte ich um Verständnis bitten.
Zu Ihrer ersten Frage kann ich sagen, dass wir durchaus auch Entlastungen für Bürger:innen beschlossen haben, die mit Öl heizen.
Private Haushalte, die in diesem Jahr mit Heizöl oder auch Pellets geheizt haben, hatten ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Deshalb wird der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds insgesamt maximal 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, die auch hier entlasten sollen.
Die Entlastung durch den Fonds orientiert sich an der Logik der Preisbremsen für Gas und Wärme. Auch dort müssen die Verbraucher:innen etwa eine Verdopplung der Kosten tragen bzw. über staatliche Leistungen wie Wohngeld oder Bürgergeld noch weiter abfedern. Dementsprechend werden bei den nicht leitungsgebundenen Energieträgern Preissteigerungen übernommen, die über eine Verdoppelung der Kosten hinausgehen – von diesen übermäßigen Mehrkosten werden dann 80 % erstattet. Verglichen wird dabei, was die 2022 gelieferte Menge bei den Preisen von 2021 gekostet hätte.
Im Hinblick auf Ihre Frage nach einer gerechten Kostenverteilung kann ich zudem sagen, dass es in der derzeitigen Situation wichtig ist, dass die Entlastungen breit bei allen Menschen schnell und spürbar wirken. Die Bedürftigkeit einzelner Verbrauchergruppen zu erheben würde eine lange Vorlaufzeit und aufwändige Verfahren erfordern. Um die Preisbremsen jedoch sozial ausgewogener umzusetzen, sollen die Entlastungen bei Haushalten mit sehr hohen Einkommen besteuert werden.
So ist es bereits in den Begründungen der beiden Gesetzentwürfe festgehalten. Dazu werden wir im kommenden Jahr entsprechende gesetzliche Regelungen beschließen. Außerdem soll unbedingt vermieden werden, dass diejenigen, die besonders hohe Zuschüsse bekommen, auch noch Boni und Dividenden auszahlen. Deshalb dürfen Unternehmen, die über 25 Millionen Euro Zuschüsse erhalten, die Boni für ihre Leitungsebene nicht erhöhen und Unternehmen, die über 50 Millionen Euro Zuwendung in Anspruch nehmen, gar keine Boni und Dividenden mehr ausschütten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Erläuterungen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner