Sehr geehrter Hr.Stenger, bitte sein Sie so nett und teilen mir mit a .) warum gibt es vorzeitig zum 01.11.2023 keine THG Prämie mehr ?
B.) warum gibt es für Solarstrom
Im Jahr 2022 eine Einspeisevergütung von unter 10 Cent und ab dem 1.1.2023 dann wieder ab 10 Cent ???
Hier wird der Bürger bestraft der vorzeitig eine Solaranlage installiert hat!!!
Ontop erhält der Bürger der die Anlage ab dem 1.1.2023 angemeldet hat auch noch die Mehrwertsteuer zurück ohne ein Kleingewerbe anzumelden!
Warum ?????
Höre gerne
Mit freundlichen Grüßen
B.W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Danke für Ihre Anfrage. Bitte verzeihen Sie die späte Antwort, in diesen turbulenten Zeiten gibt es ein hohes Aufkommen an Anfragen, die dann dementsprechend ihre Zeit in Anspruch nehmen.
Zunächst stimmt es nicht, dass die Einspeisevergütung über 10 Ct/kWh beträgt. Das ist nur bei sogenannten Volleinspeisern der Fall. Mit der EEG-Novelle wurde die Einspeisevergütung lediglich auf 8,6 Ct/kWh (Anlagen bis 10 kWp) erhöht und die monatliche Degression bis Ende Januar 2024 ausgesetzt.
Der Sinn und Zweck der Einspeisevergütung ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Die Höhe orientiert sich stets an den Stromgestehungskosten, also den Kosten für die Erzeugung einer Kilowattstunde Photovoltaikstrom. Sie soll dem Anlagenbetreiber/der Anlagenbetreiberin Investitionssicherheit geben. Die Stromgestehungskosten sind kontinuierlich gesunken, weshalb auch die Einspeisevergütung degressiv ausgestaltet war.
Der Hintergrund der Erhöhung zum 01.01.2023 waren die explodierenden Anschaffungs- und Installationskosten aufgrund des Ausbruch des Ukraine-Kriegs. Denn ohne die Erhöhung konnte die Einspeisevergütung dem oben beschriebenen Sinn und Zweck nicht mehr gerecht werden. Ab dem 01.02.2024 sinkt die Einspeisevergütung wieder halbjährlich um 1%.
Es geht der SPD also keinesfalls darum, Bürgerinnen und Bürger zu bestrafen, die vorzeitig eine PV-Anlage installiert haben. Denn diese waren von der oben beschriebenen Situation gerade nicht betroffen und hatten sich aufgrund der zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geltenden Einspeisevergütungen bereits für eine Solaranlage entschieden. Die Altanlagen wurden auf Basis der damals für 20 Jahre zugesagten Einspeisevergütung pro kWh geplant und errichtet und haben sich als offensichtlich wirtschaftlich herausgestellt, sonst hätten sich die Anlagenbetreiber*innen mutmaßlich nicht für sie entschieden.
Umgekehrt profitierten viele Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber in der Vergangenheit von einer Vielzahl von Förderprogrammen für Solaranlagen, die mittlerweile alle abgeschafft wurden, weil PV-Anlagen aufgrund der gestiegenen Stromkosten zunehmend attraktiv werden und keinen zusätzlichen Förderanreiz mehr benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner