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Ralf Stegner
SPD
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Frage von Eric M. •

Bitte erläutern Sie mir die ethischen Überlegungen hinter Ihrer Position zu Totalsanktionen für arbeitsunwillige "Totalverweigerer" im "Bürgergeld"!

Sehr geehrter Herr S.,

in der Frankfurter Rundschau (https://www.fr.de/politik/ampel-streit-spd-gruenen-buergergeld-sanktionen-verfassung-fdp-heil-gesetzesentwurf-zr-92768460.html) plädieren sie für Totalsanktionen für "Totalverweigerer" im Bürgergeld wie von Bundesminister Hubertus Heil vorgeschlagen. Wer sich unbotmäßig zeigt, soll also das Existenzminimum (außer der Wohnung) entzogen bekommen können.
Die Änderung sei "maßlos überschätzt" da sie nur wenige Menschen betreffe, so werden Sie zitiert.
Können Sie mir bitte die ethischen Überlegungen hinter diesem Argument erläutern? Sie bedrohen "wenige Menschen" mit der Auslöschung Ihrer Existenz (2007 ist in Speyer ein totalsanktionierter Erwerbsloser verhungert), aber weil das nur wenige sind, ist es ethisch unbedenklich?
Heiligt das Ziel, möglichst alle Menschen in Erwerbsarbeit zu bringen, die Mittel?
Worin unterscheidet sich Ihre Position von den Positionen der Union oder der AfD?

Mit freundlichen Grüßen
Eric M.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

ich danke Ihnen für Ihre Nachfrage.

Das Bürgergeld richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Dies ist zum Beispiel bei Verlust des Arbeitsplatzes oder bei längerer oder chronischer Krankheit der Fall. Für die SPD ist es wichtig, dass diese Menschen nicht in ihrer Existenz bedroht sind und ihre gesellschaftliche Teilhabe gesichert ist. Es muss sichergestellt sein, dass diese Menschen eine Wohnung haben und sich mit Lebensmitteln und allen anderen lebensnotwendigen Gütern versorgen können. Es gibt aber auch Menschen, die arbeiten könnten, es aber nicht wollen. Die Regelung zum Leistungsentzug bei anhaltender Arbeitsverweigerung richtet sich daher ausschließlich an Personen, die sich bewusst, grundlos und beharrlich weigern, eine ihnen tatsächlich angebotene zumutbare Arbeit aufzunehmen (Totalverweigerer). Ihnen soll die Regelleistung des Bürgergeldes vorübergehend für bis zu zwei Monate gestrichen werden können, wenn sie in den letzten zwölf Monaten bereits einmal ein Arbeitsangebot abgelehnt oder ihr Arbeitsverhältnis grundlos aufgelöst haben. Diese zwei Monate werden meines Erachtens bei niemandem die Existenz auslöschen, gerade weil die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe weiterhin gedeckt sind. Insofern kann man auch nicht von „Totalsanktionen“ sprechen und das habe ich auch nicht.

Nicht betroffen sind Bürgergeldbezieher, die z.B. aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ein Arbeitsangebot anzunehmen. Hier ist eine Härtefallprüfung auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vorgesehen. Die mit dem Bürgergeld verbundene Vertrauenskultur in den Jobcentern für den weit überwiegenden Teil der Leistungsberechtigten wird durch die Neuregelung nicht beeinträchtigt. Die Regelung zum Entzug des Regelbedarfs bei Arbeitsverweigerung ist auf zwei Jahre nach Inkrafttreten befristet. Rechtzeitig vor Auslaufen der Befristung der Regelung soll im Lichte der Evaluationsergebnisse aus der Wirkungsforschung ergebnisoffen eine Entfristung geprüft werden.

Ich finde diese Änderung ethisch vertretbar, denn sie richtet sich lediglich an die Personen, die nicht arbeiten wollen, während die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland tagtäglich morgens aufstehen und zur Arbeit gehen. Diese finanzieren mit Ihren Steuergelder arbeitsfähige Menschen, die nicht arbeiten wollen. Das scheint mir unfair, unethisch und stößt bei arbeitenden Menschen zunehmend auf Unverständnis und Missmut und in diesem Sinne auch zur Spaltung der Gesellschaft. Das Bürgergeld ist nun mal kein leistungsloses Grundeinkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Stegner

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