Frage an Ralf Stegner von Gabriele S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Welche Auswirkungen wird das Freihandelsabkommen CETA (liegt als Vertragstext vor)
Ihrer Meinung nach auf unsere Kommunen haben?
Sehr geehrter Frau Stribrny,
besten Dank für Ihre Frage. Für die SPD ist sowohl bei TTIP als auch CETA der Schutz der Daseinsvorsorge ein ganz entscheidendes Kriterium.
Grundsätzlich gilt mit Blick auf den bereits vorliegenden CETA-Vertrag: Für den Bereich der Daseinsvorsorge gilt ein allgemeiner Vorbehalt für „public utilities“, der im so genannten Annex II festgeschrieben ist . Das ist die gleiche Regelung, die im GATS-Abkommen seit über 20 Jahren gilt. Dieser breite Vorbehalt wird ergänzt durch sehr umfassende Vorbehalte u.a. für die Bereiche Wasserversorgung , Bildung , Gesundheits- und soziale Dienstleistungen.
Zu bedenken ist allerdings auch: Im CETA-Abkommen kommt der Ansatz einer sogenannten Negativliste zum Tragen, was bedeutet, dass Verpflichtungen zur Marktöffnung eingegangen werden, mit Ausnahme der ausdrücklich auf der Liste aufgeführten Dienstleistungen. In unserem SPD-Konventsbeschluss haben wir formuliert, dass wir grundsätzlich der Auffassung sind, dass eine Positivliste besseren Schutz als eine Negativliste bieten kann. Umso genau wird nun zu prüfen sein, wie die Negativliste im Detail ausgestaltet ist. Nach erster Einschätzung erscheint durch die genannten umfassenden Ausnahmebestimmungen allerdings ein umfangreicher Schutz der Daseinsvorsorge gewährleistet. Ein Zwang zur Privatisierung besteht nicht. Rekommunalisierungen bleiben möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner