Frage an Ralf Stegner von Karin Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Stegner,
ich wende mich an Sie, als "meinen" Abgeordneten im Landtag und auch als engagierten Politiker auf Bundesebene.
Die Bürger der Ostsee-Schlei-Region, insbesondere von Eckernförde und der Halbinsel Schwansen, wurden in der vorletzten Woche aufgeschreckt und von der vollendeten Tatsache überrascht, dass hier in Kürze mit der Erdölförderung begonnen werden soll.
Ob dies durch Bohren oder Fracking geschehen wird, soll scheinbar noch nicht feststehen.
Nicht nur, dass unsere Trinkwassergewinnung stark gefährdet ist, die Landschaft -und damit der dringend benötigte Wirtschaftsfaktor Tourismus- ruiniert wird, die Immobilien erheblich an Wert verlieren werden (wer will schon neben einem Bohrturm oder auf einer Fracking-Line leben und sein Haus Bergschäden wie im Ruhrgebiet aussetzen), erschüttert mich besonders der Maulkorberlass, der offiziellen Stellen jede weitere Information der Bürger verbietet.
Wie ein Politiker der Grünen sich äußerste, würden die Bürger keine Chance haben, ihre Rechte auf Gesundheit, Umweltschutz und Besitzstandswahrung zu verteidigen; denn schließlich gehe Gemeinwohl vor Einzelinteressen.
Wir sehen das anders. Wir können kein Gemeinwohl darin erkennen, wenn ein Wirtschaftsunternehmen aus norwegischen und deutschen Unternehmen, zu ihrem eigenen Profit unternehmerische Interessen verfolgt.
Wir möchten unsere Bürgermeister und auch die Politiker, die unsere Rechte und unser gemeinsames Wohl hier im schönsten aller Bundesländer vertreten, nach Kräften unterstützen.
Deshalb an Sie unsere Bitte um Ihre persönliche Meinung und/oder die Ihrer Partei und vielleicht auch um Hinweise, was wir tun können.
Vielen herzlichen Dank
und ein ebenso herzliches Moin
Karin Zickler
Sehr geehrte Frau Zickler,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich nehme Ihre Sorge in Bezug auf eine mögliche Erteilung der Erlaubnis an die Firma Central Anglia AS im „Erlaubnisfeld Eckernförde“ nach Kohlenwasserstoffen zu suchen, sehr ernst und teile diese ausdrücklich. Denn nach geltendem Recht muss der Antrag positiv beschieden werden, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Deshalb sind wir der Meinung, dass dieses Recht geändert werden muss und werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Fracking nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch deutschlandweit zu verhindern.
Wir haben uns bereits sehr früh eindeutig gegen die Anwendung der Fracking-Methode positioniert und in unserem Koalitionsvertrag vom Juni 2012 das Fracking abgelehnt. Im November 2012 haben wir einen Antrag in den Landtag eingebracht, mit dem wir die Fracking-Methode zur Erschließung von unkonventionellen Vorkommen von Erdgas und Erdöl ablehnen und die Landesregierung auffordern, sich im Bundesrat für ein bundesweites Verbot umweltgefährdender Substanzen beim Fracking und hydraulischer Stimulation einzusetzen. Dieser Position haben sich alle Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages angeschlossen. Damit haben wir in Schleswig-Holstein ein starkes Votum gegen die Anwendung der Fracking-Methode.
Die Landesregierung hat sich seitdem wiederholt im Bundesrat für ein Verbot der Fracking-Methode unter Einsatz umweltgefährdender Stoffe in Deutschland eingesetzt. Dieses Anliegen der Landesregierung haben wir u.a. mit einem weiteren Antrag im März 2013 noch einmal unterstützt. Der Bundesrat hat zudem im Februar 2013 auf Antrag der Landesregierung zusammen mit anderen SPD-geführten Ländern eine Resolution gegen Fracking verabschiedet. Eine Anhörung im Schleswig-Holsteinischen Landtag am 7. August 2013 hat unsere Bedenken bestätigt und wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass das Bundesbergrecht geändert und Fracking deutschlandweit verboten wird. Zuletzt hat die Landesregierung im Mai 2014 einen Beschluss der Umweltministerkonferenz erwirkt, mit dem sie sich die Fachminister des Bundes und der Länder sich für ein Verbot von Fracking mit Hilfe umwelttoxischer Substanzen ausgesprochen haben und darin den Bund auffordern, des Bundesbergrecht zu novellieren, um mehr Umweltschutz, Transparenz und Bürgerbeteiligung bei bergbaulichen Vorhaben zu schaffen.
Auf Bundesebene sind zurzeit Gesetzesinitiativen geplant, die darauf abzielen, bestehende Regelungen im Berg- und Wasserrecht entsprechend zu ergänzen, zu konkretisieren und zu verschärfen. Diese Initiativen werden wir vor allem aus schleswig-holsteinischer Sicht konstruktiv-kritisch begleiten.
Auf Landesebene wirken wir im Rahmen der Aufstellung eines neuen Landesentwicklungsplans daraufhin, mit entsprechenden Zielen und Grundsätzen für die Raumordnung des Untergrundes Fracking-Vorhaben gem. § 14 Abs. 1 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 18 Abs. 1 Landesplanungsgesetz künftig unbefristet untersagen zu können.
Was die Region um Eckernförde angeht, so hat die Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 18/2307) am 1. Oktober 2014 erklärt, im Fall einer Beantragung einer Förderung mit der Fracking-Methode die Maßnahme zu untersagen, „da davon auszugehen ist, dass die Maßnahme die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder sie unnötig erschweren würde. Die zuständige Behörde wird die Zulassung eines Betriebsplans dann nicht erteilen.“
Ich kann Ihnen versichern, wir werden uns auch weiterhin vehement gegen Möglichkeiten der Anwendung der Fracking-Methode in Schleswig-Holstein einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Stegner