Frage an Ralf Stegner von Walter D. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Herr Stegner,
habe o.g. Sendung gesehen. Darin sagten Sie, dass alle, die 45 Jahre gearbeitet haben ohne Abschlag in Rente gehen kann. Stimmt diese Aussage?
Ich befinde mich z.Zt. in Altersteilzeit, die 2015 endet. (Diesen Vertrag habe ich 11/2006 unterschrieben aus gesetzlichen Gründen). Zu diesem Zeitpunkt bin ich 62 Jahre alt, habe aber 46 Versicherungspflichtige Jahre. Es heißt, ich habe trotz dem neuen Rentenpaket einen Abschlag von 10,8%. Sollte Ihre Aussage zutreffen, würde ich abschlagsfrei in Rente gehen. Sollte ich jedoch einen Abschlag von 10,8% haben finde ich, daß das nicht dem Gleichheitsgrundsatz entspricht. Wenn ich Abschlag habe, dann darf das im höchsten fall für ein Jahr (3,6%) sein.
Mit freundlichem Gruß
Walter Döring
Sehr geehrter Herr Döring,
besten Dank für Ihre Frage. Unsere Arbeitsministerin Andrea Nahles hat genau Ihre Frage bereits in den häufigen Fragen und Antworten auf ihrer Internetseite zum Rentenpaket beantwortet. Darauf verweise ich Sie gerne: http://www.rentenpaket.de/rp/DE/Ihre-Fragen/Fragen-und-Antworten/faq-zur-rente.html#doc149146bodyText2 Ich zitiere: "Wie die bisherige Regelung, die den abschlagsfreien Rentenbeginn ab 65 ermöglichte, kann auch die Rente ab 63 nicht in Anspruch genommen werden, solange die vorgesehene Altersgrenze nicht erreicht ist. Für Versicherte, die in der Zeit vom 1. Januar 1948 bis 31. Dezember 1954 geboren sind und bereits vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, ist aufgrund von Vertrauensschutzregelungen ein vorzeitiger Bezug der Altersrente für langjährig Versicherte schon vor Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Für sie werden bei einem Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr Abschläge erforderlich — auch dann, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Die Höhe der Abschläge bemisst sich an der jeweiligen Regelaltersgrenze."
Freundliche Grüße
Ralf Stegner