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Ralf Stegner
SPD
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Frage von Viktor M. •

Frage an Ralf Stegner von Viktor M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

1)
Werden Sie bzw. die SPD sich bei der Abfassung des Gesetzes zur Leiharbeit(siehe Koalitionsverttag: ab 9 Monsaten ununterbrochenedr Beschäftigung = equal pay und ab 18 Monaten Übernahmeanspruch) dafür einsetzen, dass dies
auch für Lesiharbeiter gilt, die bei Inkrafttreten des Gesetzes in 2014 schon längst diese 9 Monate bzw. 18 Monate erreicht haben ?
Inm einem Entwurf des Koalitionsvertrages stand sowas, hat das die CDU rausverhandelt ?
Mein Szefsiohn ist über Leihasrbeit schon 4 Jahre (ohne Krankrentage !) am Stück bei Siermenms eingesetzt über die Leiharbeitsfirma, ohne mit Siemens einen Arbeitsvertrag zu haben.
2)
Warum fehlen im Koalitionsvertrag nähere Hinweisxe zu Bedmühungen gesetzlicher Art in Richtung equal pay bei Frauen (Art 3 GG) im Vergleich zu Männern ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mojse,

vielen Dank für Ihre Fragen.

1)
Leiharbeit hat zwei Gesichter. Sie ist einerseits gerade für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte eine Chance, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, und hat dazu beigetragen, die positive wirtschaftliche Entwicklung schnell in Beschäftigung umzusetzen. Andererseits findet dies außerhalb der Stammbelegschaften statt und es drohen Verdrängungseffekte und Lohndruck. Deshalb ist es gut, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, die Leiharbeit wieder auf ihre Kernfunktionen hin zu orientieren - mit einer grundsätzlichen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten - und Equal Pay mit Stammbeschäftigten nach spätestens neun Monaten gesetzlich festzuschreiben. Wir machen Leiharbeit zu guter Arbeit. Die genauen Bestimmungen dazu werden im Moment im Arbeitsministerium erarbeitet.

2)
In der Regierung sind SPD und CDU sich einig, dass die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht zu akzeptieren ist. Gemeinsam mit den Unternehmen und Gewerkschaften wollen wir die von Arbeitsbewertungen und die Bewertung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen voranbringen. Ziel muss es sein, unter anderem die Arbeit in der Pflege, Betreuung und frühkindlicher Bildung besser zu bezahlen.

Um unser Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ besser zur Geltung zu bringen, wollen wir mehr Transparenz herstellen, unter anderem durch eine Verpflichtung für Unternehmen ab 500 Beschäftigte, in ihrem Lagebericht auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit Stellung zu nehmen. Unternehmen werden dazu aufgefordert, mithilfe verbindlicher Verfahren und gemeinsam mit den Beschäftigten die Entgeltdiskriminierung zu beseitigen. Wir wollen eine Initiative gemeinsam mit den Tarifpartnern starten, um die Muster von struktureller ungleicher Bezahlung in Tarifverträgen zu erkennen und zu überwinden.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Stegner

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