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Ralf Stegner
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Frage von Jürgen H. •

Frage an Ralf Stegner von Jürgen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Sehr geehrter Herr Stegner,
wie aus der Magazinsendung „Monitor“ am 24.01.2013 zu erfahren war, will die Bundesregierung in der nächsten Woche ein Gesetz zur Änderung der Prozeßkosten- und der Beratungshilfe auf den Weg bringen.
Die Begründung der Schwarz-Gelben Bundesregierung stellt unser Rechtssystem auf den Kopf, denn einmal gewährte Sozialleistungen beim Arbeitslosengeld II und in der Sozialhilfe bedeuten nur das vom BVG bisher festgestellte Existenzminimum. Wenn jetzt eine Rückzahlungspauschale auch für diese Menschen eingeführt würde, wäre unser Rechtssystem nur noch für Menschen zugänglich, die über ein ausreichendes Einkommen verfügen.
Da Prozesskostenhilfe in die Hoheitsrechte der Länder eingreift, bitte ich um Stellungnahme der Schleswig-Holsteinischen Regierungsfraktionen.
Deshalb meine Frage: Werden Sie versuchen das neue Gesetz im Bundesrat zu stoppen, damit die Waffengleichheit bei den Gerichten wiederhergestellt ist?

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Habich
Sozialberatung Neumünster

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Habich,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Haushaltssituation des Landes Schleswig-Holsteins setzt uns enge Grenzen. Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse, die spätestens ab 2020 einen Verzicht auf weitere Neuverschuldungen verlangt, werden wir einhalten.

Die rückläufigen Kostendeckungsquoten in der Justiz gehören allerdings zu den Kostenstellen, die unseren Landeshaushalt zunehmend belastet. Dies begründet sich vorrangig mit gestiegenen Kosten für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, die von den Ländern getragen werden. Das Anliegen der Bundesregierung, diese zu begrenzen, halten wir angesichts der dargestellten Haushaltssituation im Grundsatz für richtig.

Die SPD hat in Ihrem Regierungsprogramm 2012 - 2017 formuliert: "Der Zugang zum Recht muss unabhängig von der finanziellen Situation der Menschen gewährleistet sein." Zu dieser Aussage stehen wir weiterhin. Und in diesem Sinne werden wir auch die bundespolitischen Vorschläge beurteilen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir den Haushaltsansatz für Prozesskostenhilfe für das Jahr 2013 entsprechend dem Bedarf um 1 Mio. € erhöht haben, um so eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Stegner

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