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Ralf Stegner
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Frage von Stella Steinmann Di S. •

Frage an Ralf Stegner von Stella Steinmann Di S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Dr. Stegner,

In der Bundesrepublik leben ungefähr sieben Millionen EU In- und Ausländer, die durchschnittlich seit 30 Jahren hier leben. Ein Fünftel von ihnen ist hier geboren. Das Wahlrecht für Ausländer wurde das erste Mal 1979 in einem Memorandum vom ehemaligen nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Heinz Kühn gefordert. Seitdem hat sich die Welt verändert, die Bundesrepublik ist um ca. 19 Millionen Menschen reicher geworden. Die Ostdeutschen kamen als Staatsbürger, nicht als Bewohner, die Spätaussiedler kamen als Immigranten und wurden zu Staatsbürgern gemacht, andere waren länger da und blieben Ausländer, bis heute, ohne Wahlrecht.

Ich persönlich unterstütze die SPD seid 30 Jahren, und darf nicht zur Wahl?
Wie stehen Sie persönlich zu dieser Problematik und welche konkreten Maßnahmen zu diesem Thema werden Sie, bzw. meine Partei einleiten, wenn Sie an einer Regierung in Schleswig-Holstein beteiligt sind?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Stella Steinmann Di Santo

die SPD Schleswig-Holstein hat eine lange Tradition, wenn es darum geht, Ausländern das Wahlrecht in unserem Land zu ermöglichen. Björn Engholm hat es 1989 versucht für Schleswig-Holstein einzuführen. Leider unterlag die Landesregierung einer Klage des Freistaates Bayern und eines Bundestagsabgeordneter der CDU vor dem Bundesverfassungsgericht. "Das Staatsvolk, von dem die Staatsgewalt ausgeht, wird von den Deutschen gebildet", hieß es im Urteil (BVerfGe 83, 37).

Wir haben als Demokraten das Urteil unseres höchsten Gerichtes natürlich zu respektieren. Jedoch gibt es aus unserer Sicht auch eine andere Möglichkeit, den Menschen die lange hier leben und arbeiten das Wahlrecht zu geben: Mit der Zulassung einer doppelten Staatsbürgerschaft hätte man vielen Menschen, die hier leben und in unsere Gesellschaft integriert sind, den Weg zum Wahlrecht ebenen können. Dieses wird jedoch von der CDU weiterhin strikt abgelehnt. Wir haben jedoch kein Verständnis dafür, warum das, was in vielen anderen Ländern problemlos funktioniert, in Deutschland nicht möglich sein soll. Es gibt viele Gründe, warum jemand, der sich für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheidet, nicht zugleich seine eigenen Wurzeln aufgeben möchte, oder hierfür erhebliche rechtliche Nachteile in seinem Herkunftsland in Kauf nehmen müsste, wie z.B. in der Türkei, wo die Aufgabe der türkischen Staatsbürgerschaft den Ausschluss vom Erbrecht bedeutet.

Die SPD hat sich immer dafür eingesetzt, dass Menschen wie Sie unser Land auch durch Teilnahme an Parlamentswahlen mitgestalten dürfen und wird dieses auch weiterhin tun. Wir würden uns da vielen EU-Ländern anschließen, wo das Kommunal- und Regionalwahlrecht nicht an den Pass, sondern den ständigen Aufenthaltsort der WählerInnen und KandidatInnen geknüpft ist.

Das Wahlrecht für alle Menschen, die hier wohnen, wäre nicht nur ein deutliches Zeichen für den Migrationswillen deutscher Politik. Es würde jenseits von Sonntagsreden real Mitgestaltungsmöglichkeiten und Mitverantwortung eröffnen. Deswegen steht in unserem Wahlprogramm. „ Auf Bundesebene werden wir uns für die Aufhebung des Optionszwangs und die generelle Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft einsetzen. Und wir werden uns dort ebenfalls für die Einführung eines Wahlrechts im Land und in den Kommunen orientiert am Wohnort einsetzen.“

Es ist ein lohnenswertes Ziel, an dem ich gerne arbeiten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Stegner

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