Frage an Ralf Stegner von Renate R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Stegner,
Als Abgeordneter des Landtages vertreten sie natürlich auch die Interessen der Bürger! Ich wohne im Kreis Steinburg und habe ein Problem mit dem Wasserverband Bekau. Mir wird ein Beitragsbescheid zugestellt obwohl ich kein Mitglied in diesem Verband bin. Oder bin ich Zwangsmitglied? Obwohl das Bundesverwaltungsgericht bereits 2003 entschieden hat: "Weder die Erste Wasserverbandsordnung noch das Wasserverbandsgesetz kannten oder kennen eine Mitgliedschaft kraft Gesetzes Wie stehen Sie als gewählter Abgeordneter zu einer solch rechtswidrigen Vorgehensweise? Ich bitte Sie um eine verständliche Antwort, da ich sicher nicht der einzige Bürger in diesem Wahlkreis bin dem so ungeheuerlich mitgespielt werden soll!
mit freundlichem Gruß
Renate Radunski
Sehr geehrte Frau Radunski,
Ihr Unmut über die Praxis der Zwangsmitgliedschaft von Grundstückseigentümern in Wasser- und Bodenverbänden ist verständlich. Aus meiner Sicht sollte die direkte und mit hohem Verwaltungs- sowie Kostenaufwand verbundene Erhebung von meist nur geringen Beiträgen der Wasser- und Bodenverbände von den Grundstückseigentümern eingestellt werden und rechtssicher über die Gemeinden erfolgen. Sollte hierfür noch eine rechtliche Änderung notwendig sein, werde ich mich dafür einsetzen.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Ralf Stegner