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Ralf Stegner
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Frage von Jürgen L. •

Frage an Ralf Stegner von Jürgen L. bezüglich Wirtschaft

Betreff : Nutzung von technischen Bereichen der stillgelegten Atomkraftwerke

Sehr geehrter Herr Dr. Stegner.

Ich kann mir nicht erklären, warum bei den bereits und auch bei den zukünftigen stillgelegten Atomkraftwerken der Turbinen- und der Generatorenbereich nicht weiter genutzt werden könnte.
Hier müßte zur Dampferzeugung entweder eine Gasverbrennungsanlage bzw. ein Kohleverbrennungsanlage neu gebaut werden.
Könnte man mit der teilweisen Werterhaltung dieser Atomanlagen erhebliche Kosten einsparen und auch die vorhandene Stromnetzverteilung voll, effektiv und eben wirtschaftlich nutzen. Bei meiner Überlegung gehe ich davon aus, dass diese technischen Anlagenbereiche nicht ""verstrahlt""sind.
Über eine einleuchtende Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden. Bei einem Vortrag bei der Senioren- Union in Henstedt - Ulzburg von einem Abgeordneten (Namen habe ich vergessen), konnte meine Frage nicht beantwortet weren.

Mit freundlichem Gruß
Jürgen Leopold

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Leopold,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur teilweisen Weiternutzung abzubauender Atomkraftwerke, zu der ich gerne antworte.

Der Betrieb und der Rückbau von Atomkraftwerken unterliegt hohen Sicherheitsanforderungen für den Betreiber und hohen Kontrollanforderungen für die Aufsichtsbehörde. Während des Rückbaus bleibt der bisherige Betreiber Eigentümer und trägt die Verantwortung für diesen Prozess, der ca. 20 Jahre dauern wird.
Nach den bisherigen Erfahrungen im Rückbau von Atomkraftwerken sind der weitaus größte Teil des abgebauten Materials nicht radiologisch belastet und daher nichts anderes als gewöhnlicher Betonschutt oder Stahlschrott. Daher können nach Angaben der Betreiber 99 Prozent aller Materialien eines Kernkraftwerks wiederverwertet werden.

Bei Druckwasserreaktoren - anders als bei Siedewasserreaktoren - ist das Turbinengebäude vom Nuklearbereich getrennt und könnte daher theoretisch weiter genutzt werden. Doch möchte ich in Frage stellen, ob eine alternative Nutzung während des Rückbaus am gleichen Standort aufgrund der hohen - notwendigen - Sicherheitsanforderungen sinnvoll und rechtlich möglich ist. Dies ist jedoch eine Entscheidung, die der Betreiber im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde treffen muss.
Auch ein Abbau und späterer Wiederaufbau des Turbinengebäudes an anderer Stelle wäre wohl unwirtschaftlich und angesichts der speziellen und nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechenden Technik für ein neues Kraftwerk kaum sinnvoll.

Eine Nutzung nach dem Abbau des Atomkraftwerkes an gleicher Stelle widerspräche meines Wissens der Gesetzeslage. Diese verpflichtet zur Wiederherstellung einer "Grünen Wiese", deren spätere Nutzung vor Ort entschieden werden wird.

Ich hoffe, Ihre Frage vollständig beantwortet zu haben. Andernfalls können Sie gerne den Kontakt zu dem für Atompolitik zuständigen Referenten der SPD-Landtagsfraktion (Holger Wege email h.wege@spd.ltsh.de ) aufnehmen. Bedenken sie aber bitte die Urlaubszeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Stegner

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