Frage an Ralf Stegner von Matthias N. bezüglich Jugend
Moin Moin Herr Stegner,
wie erklären Sie sich und uns Wählern, das das Mandat der UNO von den meisten Parteien in Bezug auf den Militäreinsatz in Afghanistan als bindend angesehen wird. Die volle Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (General Comments Nr. 6) jedoch auch in Schleswig-Holstein noch nicht vollzogen ist.
Bitte nehmen Sie zu Ihrer persönlichen Verantwortung als MdL dieses Bundeslandes zur mangelnden Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Stellung.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Niemann,
Schleswig-Holstein ist ein Land mit einer langen Tradition der Zuwanderung. Bei uns leben über 130.000 Menschen mit einem ausländischen Pass, davon sind 45.000 aus EU-Ländern. Über 340.000 Menschen in Schleswig-Holstein haben einen Migrationshintergrund. Die SPD Schleswig-Holstein will weiterhin eine Kultur des Miteinanders schaffen.
Die Ratifizierung und Unterzeichnung internationaler Konventionen ist aber - von wenigen Ausnahmen abgesehen - Sache des Bundes, nicht der Länder. Die Bundesregierung hat die Unterzeichnung nur unter dem Vorbehalt ausländerrechtlicher Bestimmungen vorgenommen, weil sie sich die Möglichkeit zur Abschiebung minderjähriger Ausländer offenhalten wollte. Diese Haltung habe ich schon vor zwei Jahren kritisiert und mich als damaliger Innenminister dafür eingesetzt, diesen Vorbehalt aufzuheben. Es liegt leider nicht in der Verantwortung des Landtages, daran etwas zu ändern.
In unserem Regierungsprogramm heißt es deswegen auch konsequent: „Wir stehen ohne Wenn und Aber zu den internationalen Verpflichtungen des Flüchtlingsschutzes. Wir werden uns für eine Verstetigung von Resettlement-Programmen in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlings-Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) als zusätzliche Möglichkeit des Schutzes von Menschen vor Verfolgung einsetzen.
Wir garantieren Asylberechtigten in Schleswig-Holstein die Einhaltung ihrer Grundrechte. Wir erweitern die Bewegungsfreiheit für Asylbewerber und mit Bleiberecht ausgestatteten Menschen in angemessener Form. Für Menschen, die aus ihrer Heimat nach Deutschland geflüchtet sind, müssen alle humanitären und rechtlichen Spielräume genutzt werden. Der Umgang mit unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen ist zu verbessern. Minderjährige sind von Abschiebungshaft auszunehmen.“
Kinder und Jugendliche bedürfen eines besonderen Schutzes. Deswegen haben wir dafür gesorgt, die Kinderrechte in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins zu verankern. Wir sind daher im Rahmen unserer Möglichkeiten bemüht, in allen Fragen, die minderjährige Ausländer betreffen, mit besonderer Sensibilität und einem Höchstmaß an Humanität zu handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Stegner