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Frage von Cornelius G. •

Frage an Ralf Stegner von Cornelius G. bezüglich Jugend

(Gebührenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr)

Sehr geehrter Herr Stegner,
Sie haben vermutlich recht in der Annahme, das die Zahlung für die Kindergartenbeiträge vom Kreis an den Träger noch nicht erfolgt ist. Leider hilft uns Eltern diese Erkenntnis nicht weiter. Sofern es sich um einen öffentlichen Träger handelt, also z.B. um einen städtischen Kindergarten, kann der Träger die fehlenden Mittel sicher vorstrecken. Bei den freien Kindergärten zahlen aber die Eltern über den Elternbeitrag direkt die Gehälter der Erzieherinnen mit. Fehlen dort die Mittel vom Land, können kaum Mittel vorgestreckt werden. Da bliebe nur, die Gehälter der Angestellten zu reduzieren. Dies ist natürlich unmöglich. Deshalb müssen die Kindergärten in freier Trägerschaft die Eltern weiter belasten.
Könnten Sie sich daher bitte dafür einsetzten, das die Gelder endlich an die Kindergärten weitergereicht werden?

Besten Dank und viele Grüße

Cornelius Gloria

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gloria,

inzwischen habe ich aus dem Bildungsministerium eine Stellungnahme erhalten.

Danach gibt es beim Abfluss der Landesmittel an die Kreise keine Verzögerungen; sowohl die Mittel für den August als auch für den September wurden fristgerecht ausgezahlt, jeweils zum 12. des Monats. Die Kreise wiederum leiten die Mittel an die Träger weiter, auch an die freien.

Das Ministerium hat bisher keine Rückmeldungen erhalten, dass es seitens der Kreise Auszahlungsprobleme gibt; erst Anfang September fand eine Sitzung des Arbeitskreises Kindertagesstättengesetz statt, an der Vertreter des Ministeriums und der Jugendämter teilnahmen. Schwierigkeiten wie die von Ihnen genannten wurden dort nicht berichtet.
Ich kann Ihnen aber zusagen, die Angelegenheit weiter im Auge zu behalten, und bleibe insbesondere bei meiner Aussage, dass auch dann, wenn es Auszahlungsschwierigkeiten zwischen den verschiedenen beteiligten Ebenen geben sollte, für die Eltern die Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr ab dem 01. August gilt. Sie sie sind deshalb auch nicht gehalten, finanziell in Vorleistung zu treten. Halten Sie mich bitte auf dem Laufenden, ob das von Ihnen geschilderte Problem gelöst wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Stegner

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