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Ralf Stegner
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Frage von Gabriele K. •

Frage an Ralf Stegner von Gabriele K. bezüglich Bildung und Erziehung

SgH Stegner,
ich arbeite als Koordinatorin der Offenen Ganztagsschule der Gem.-Schule am Seminarweg in SE und habe ein Problem mit meinem Vertrag, der sich meines Erachtens nicht im rechtlich sicheren Bereich bewegt. Es handelt sich um einen Honorarvertrag (freier Dienstleistungsvertrag), geschlossen zwischen dem Schulträger und mir (allen Koordinatorinnen in SE). Nach diesem Vertrag, in "gutem Glauben" unterschrieben, gelte ich als selbstständig und muss mich selbst versichern (KV, Berufshaftpflicht etc.). Ich habe nun erfahren, dass ich auch in die Arbeitslosen- u. RV einzahlen müsste (dann bräuchte ich nicht mehr zu arbeiten, sondern müsste noch Geld mitbringen). Leider passt dieser Vertrag nicht zum Tätigkeitsbereich. Ich arbeite orts- weisungs- und zeitgebunden, habe keine eigenen Angstellten, zahle keine Gehälter, mache keinen Umsatz, um nur einige Punkte zu nennen, die gegen eine Selbstständigkeit sprechen. Per Gesetz gelte ich von daher als angestellt und dürfte nicht auf Honorarbasis arbeiten. Ich (die Koordinatoren der OGSchulen) schweben hier in völlig luftleerem Raum. Lt. Auskunft meines Versicherungsagenten (sehr zuverlässig!) und eines bekannten Steuerberaters üben wir alle eine Scheinselbstständigkeit aus, die, sollte der Sachverhalt bestätigt werden, uns für mindestens 3 Monate rückwirkend zur Nachzahlung von Sozialbeiträgen "verdonnert" und den Arbeitgeber (Schulträger) sogar 4 Jahre rückwirkend. Aus diesem Grunde kämpfe ich seit über 1 Jahr für einen Festvertrag. Von der Jugendbildungsstätte Krs SE "Mühle" wurde in Zusammenarbeit mit den Kreisen Pinneberg und Herzogt. Lauenb. ein Leitfaden zum "Handling" der OGSchulen herausgegeben, der für sich spricht.
Nun meine Frage: Können Sie hier helfen? Man hat mir sogar geraten, mich an Politiker zu wenden, die einen entsprechenden Antrag stellen müssten, um den Koordinatorinnen zu einem sozial abgesicherten Arbeitsverhältnis zu verhelfen.

Danke für Ihre Antwort und freundliche Grüße
Gabriele Kruse

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Sehr geehrte Frau Kruse,

ich möchte zunächst vorausschicken, dass das Land für der Ausstattung der Schulen mit Lehrerinnen und Lehrern verantwortlich ist; die Einstellung von zusätzlichem Personal ist Sache des Schulträgers. Darüber hinaus erhalten die öffentlichen Träger von Ganztagsschulen erhebliche Mittel des Landes. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass auch diejenigen, die an den Schulen tätig sind, ohne selbst Lehrer zu sein, nicht ohne soziale Absicherung beschäftigt werden.

Es ist sicher nicht akzeptabel, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen einen Status haben, der Ihnen zugleich die Belastungen, die man als Angestellter zu erfüllen hat, und diejenigen, die man als Selbständiger zu tragen hat, aufbürdet.

Ein „Antrag“ im Landtag, der Ihnen jetzt konkret schon weiterhelfen könnte, ist nicht möglich. Wir werden uns aber in der nächsten Legislaturperiode mit der arbeitsrechtlichen Situation der Koordinatorinnen und Koordinatoren an Ganztagsschulen befassen, um im Dialog mit den kommunalen Landesverbänden eine Lösung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Stegner

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