Frage an Ralf Klapdor von Wilfried S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Klapdor,
wieso erhält meine Ehefrau (Südamerikanerin = EU-Sprache spanisch) ohne deutschen Sprachtest (A1 Test) weder ein verlängertes Touristenvisum noch eine dauerhaftes Visum zur Familienzusammenführung? Bei Koreanern, Japanern, Türken (keine EU-Sprachen) gelten diese Regelungen aufgrund von Abkommen bzw. Gerichtsurteilen (EgGH) nicht. Sind hier wirtschaftliche Interessen stärker zu beurteilen als ihre viel beschworene Integration?
Wieso klagen anerkannte Asylbewerber auf Familienzusammenführung und erhalten vor den Verwaltungsgerichten in den meisten Fällen Recht und meiner Frau wird der Zugang ohne Sprachtest grundsätzlich verwehrt? Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Auch meine Frau möchte Teil der aktuellen "Willkommenskultur" sein.
Wann wird das Ausländerrecht und das Asylrecht entsprechend korrigiert? Welchen Standpunkt vertritt die FDP?
Sehr geehrter Herr S.,
wie Sie zutreffend schreiben, sind Visumfragen vielfach über zwischenstaatliche Verträge geregelt. Dies gilt auch einige südamerikanische Staaten. Insoweit wäre die Frage, um welchen Staat es sich konkret handelt. Grundsätzlich bin ich jedoch tatsächlich der Meinung, dass Integration nur über Sprache funktionieren kann, weshalb ich maßvolle Sprachanforderungen durchaus für sinnvoll halte. Dies sollten dann aber naturgemäß auch durchgängig der Fall sein. Einen Zusammenhang mit der Herkunftssprache sehe ich da jedoch nicht.
Was uns in vielen Fällen fehlt, ist ein Einwanderungsgesetz, welches (bei Erhalt von Flucht- und Asylgründen) eine dauerhafte Einwanderung nach einem Punktesystem ermöglicht. Dies ist eine zentrale Forderung in unserem Bundestagswahlprogramm. Ich könnte mir gut vorstellen, dass dies auch für Ihre Frau die richtige Lösung wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Klapdor