Ralf Kapschack
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Frage von Frank B. •

Frage an Ralf Kapschack von Frank B. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Kapschack,
die Amthor-Affäre hat einiges ins Rollen gebracht: In der Union gibt es nun Stimmen, die sich eine Anzeigepflicht für Aktienoptionen und auch für Vermögensvorteile vorstellen können. Jedoch bedeutet "Anzeigepflicht" noch nicht, dass Angaben auch veröffentlicht werden. Zur Wiederherstellung des in breiten Bevölkerungsschichten verloren gegangenen Vertrauens in die Arbeit der gewählten „Volksvertreter“ halte ich eine maximale Transparenz für erforderlich. Wichtig ist also, dass es nicht nur eine Anzeigepflicht für Aktienoptionen oder Vermögenswerte gibt, sondern auch eine Veröffentlichungspflicht. Bitte teilen Sie als Bundestagsabgeordneter meines Wahlkreises mir Ihre Position dazu mit. Wie werden Sie entscheiden?
Nette Grüße
F. B.

Ralf Kapschack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baasner,

vielen Dank für Ihre Frage zur Anzeigepflicht.

Bundestagsabgeordnete unterstehen dem Abgeordnetengesetz. Hier werden die vielen Regeln, die für Bundestagsabgeordnete gelten, festgesetzt. Zum Beispiel, ist hier festgehalten, dass die Ausübung des Mandats der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten sein muss. Eine weitere berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit ist prinzipiell erlaubt. Sollten sich hieraus jedoch mögliche Interessenskonflikte entwickeln können, muss diese Tätigkeit angezeigt und veröffentlicht werden. Die Verhaltensregeln enthalten genaue Anzeigepflichten für Spenden, Gastgeschenke, sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit sowie Tätigkeiten und Funktionen, die vor- und neben dem Mandat ausgeübt werden. Diese Offenlegungspflichten sollen es den Wählern ermöglichen, sich selbst ein Bild über mögliche Interessenverknüpfungen und die Unabhängigkeit der Wahrnehmung des Mandats zu machen, und zwar bei jeder oder jedem einzelnen Abgeordneten.

Diese anzeigepflichtigen Angaben werden im Internet mit den Abgeordneten-Biografien veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Zudem werden sie im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Die Einkünfte der Nebentätigkeiten müssen für jede einzelne Nebentätigkeit angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen. Für die Veröffentlichung gibt es ein abgestuftes System.

Der Fall von Philipp Amthor hat gezeigt, dass die Anzeigepflicht (und dadurch auch die Veröffentlichung) für weitere Nebeneinkünften wie Aktienoptionen notwendig ist. Ich gebe Ihnen recht: Wir müssen nun dem Vertrauensverlust entgegenwirken. Der federführende Ausschuss für

Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung wird sich sicherlich mit dem Thema zeitnah befassen.

Für mich und für die gesamte SPD-Bundestagsfraktion ist es aber klar, dass wir mehr Transparenz im parlamentarischen Bereich brauchen.

Beste Grüße
Ralf Kapschack