Frage an Ralf Kapschack von Katja B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Erklärung von Frau Kipping hier bei „abgeordnetenwatch“
„Die CDU/CSU-Fraktion hat jedoch klipp und klar erklärt, „dass sich eine weitere Verlängerung des erleichterten ALG-I-Bezugs nicht als notwendig erweise.“ Die CDU/CSU habe der Verlängerung der Bezugsdauer im vergangenen Jahr zugestimmt, da sie eine Zunahme der Arbeitslosigkeit erwartet habe. Da dies aus der Sicht der CDU/CSU so nicht eingetreten sei, sehe man keine Veranlassung für eine weitere Verlängerung.“
Sehr geehrter Herr Kapschack
Da Sie Mitglied sind im Ausschuss für Arbeit und Soziales wende ich mich auch an Sie.
Im April 2020 wurde ich das erste Mal in meinem bisher 25-jährigen Berufsleben arbeitslos. Bewerben in der Anfangsphase der Pandemie? Aussichtslos!
Als die Infektionszahlen im Sommer letzten Jahres sanken, wurde mir auf meine Bewerbungen hin gesagt, dass zunächst abgewartet würde, wie sich das Geschehen weiter entwickle.
Die Zahlen stiegen wieder, es gab erneute Verunsicherungen, auch bei den (Klein-)Unternehmen. Zunächst der Lockdown light, dann der harte Lockdown, der ganz sicher nötig ist.
Inzwischen erhalte ich oft als Antwort, dass zunächst abgewartet würde, wie sich die Impfungen und die anstehende wärmere Jahreszeit auswirke, wann wirtschaftlich sichere Zeiten anbrächen.
Können Sie sich nicht vorstellen, dass es in der momentanen Situation auch für Menschen, deren Bezug von ALG I endet, sehr schwer ist, eine Anstellung zu finden? Vor allem, wenn der bestehende Lockdown fortgesetzt wird.
Ich bin entsetzt ob des Sozialstaates in dem ich lebe und von den „großen“ Parteien.
Denken Sie wirklich, dass eine Verlängerung nicht notwendig ist?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Leider ist es derzeit nicht vorgesehen, den Bezugszeitraum von Arbeitslosengeld I erneut auszuweiten. Das war letztendlich mit unserem Koalitionspartner nicht umsetzbar. Dabei ist uns klar, dass es derzeit besonders schwierig ist, in einen neuen Beruf einzusteigen. Deswegen haben wir auch den Zugang zur Grundsicherung deutlich erleichtert, indem wir zum Beispiel die Vermögensprüfung für sechs Monate ab Bewilligung grundsätzlich ausgesetzt haben und die Wohn- und Heizkosten voll anerkennen.
Alleine im letzten Koalitionsausschuss am 03. Februar konnte die SPD eine Sonderzahlung von 150€ für Grundsicherungsbezieher*innen einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kapschack