Frage an Ralf Kapschack von Wolf-Christian H. bezüglich Naturschutz
Auch wenn wir als Gesellschaft langsam anfangen, angesichts der Klimakrise die Weichen anders zu stellen, müssen wir uns eingestehen:
Trotz besserem Wissen haben wir viel zu lange und viel zu stark in die falsche Richtung gesteuert. Die Maßnahmen reichen daher bei Weitem nicht aus, um den Kollisionskurs mit der Klimakatastrophe zu verhindern. Dazu wären weit deutlichere und für alle auch einschneidendere Maßnahmen nötig.
Und genau dafür ist ein Bürger:innenrat zum Thema Klima ein essentieller Baustein - zusammen mit der Selbstverpflichtung der Politik, die daraus hervorgehenden Vorschläge und Entscheidungen nicht nur zu berücksichtigen, sondern handlungsleitend und als gewaltige Chance zu begreifen. Denn nur mit dem Rückenwind aus der Bevölkerung können die notwendigen krassen Kurskorrekturen vorgenommen werden, ohne die Demokratie zu beschädigen.
Letztendlich definiert unser Strafrecht, was wir als Gesellschaft tolerieren und was nicht. Die Sklaverei war beispielsweise solange nicht nur geduldet sondern sogar die wirtschaftliche Basis für viele Bereiche, bis sie klar und international unter Strafe gestellt wurde. Genau diese Klarheit brauchen wir jetzt, um den verheerenden und für viele Menschen unmittelbar oder mittelbar tödlichen Umweltzerstörungen Einhalt zu gebieten.
Seit wenigen Tagen unterstützt neben immer mehr Staaten nun auch das europäische Parlament die Bestrebungen, ÖKOZID als internationales Verbrechen anzuerkennen und vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) strafbar zu machen.
In Frankreich hat der Bürger:innen-Klimarat die Kriminalisierung von #ÖKOZID als wichtigste Maßnahme gefordert.
Wie stehen Sie als Mitglied des Petitionsausschusses zur Einberufung eines bundesweiten Bürger:innenrates zur Klimapolitik?
Wie stehen Sie generell zur Einstufung von Ökozid als Verbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof einerseits und vor nationalen Gerichten andererseits?
Sehr geehrter Herr Hingst,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Idee eines BürgerInnenrates hat viel für sich, muss aber korrekt angegangen werden. Ich denke in der Anhörung des Petitionsausschusses ist besonders der Aspekt deutlich geworden, dass der Deutsche Bundestag, der bereits per Design eine repräsentative Volksvertretung ist, sich auch von einem BürgerInnenrat keine Vorgaben machen lassen kann. Nichts desto weniger kann ein solcher Rat natürlich Impulse liefern, z.B. bei Themen und Anliegen, die bisher nicht hinreichend gewürdigt wurden, daher stehe ich dieser Idee durchaus aufgeschlossen gegenüber.
Ich denke die bisherigen Erfahrungen, besonders der BürgerInnenrat Demokratie, der 2019 tagte, zeigen, dass dieses Instrument durchaus interessante Impulse liefern und diese besonders nachvollziehbar begründen kann.
Hinsichtlich des Themas Ökozid scheint mir die konkrete Ausformung noch unklar zu sein. Prinzipiell teile ich, wie meine sozialdemokratischen Kollegen im EU-Parlament, das Anliegen eine strafrechtliche Verfolgung direkter Angriffe auf unser aller Lebensgrundlagen möglich zu machen.
Da die konkrete Ausgestaltung entsprechender Maßnahmen allerdings noch vollkommen unklar ist, kann ich Ihnen noch nicht mehr dazu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kapschack