Ralf Kapschack
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Frage von Jens S. •

Frage an Ralf Kapschack von Jens S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Kapschack,

Die EU hat de facto Upload-Filter beschlossen. Eigentlich sind die Entscheidungen der EU nicht unbedingt ein Thema, das sie direkt betrifft und ich habe lange überlegt, ob ich hier überhaupt schreiben soll, habe mich dann aber dafür entschieden, da die Entscheidung auf einem Kompromiss basiert, der im Wesentlichen zwischen Deutschland und Frankreich im Ministerrat ausgehandelt wurde. Somit wurden sie quasi von Vertretern der Deutschen Bundesregierung, die der Bundestag, dem Sie angehören kontrolliert, initiiert. Dies irritiert mich insbesondere, da der Koalitionsvertrag, zwischen CDU und Ihrer SPD sich explizit gegen Uploadfilter ausspricht. Daher hoffe ich, dass Sie mir ein paar erklärende Worte zum zustandekommen dieser Entscheidung antworten können. Sollte Sie das ebenso verwirren, wie mich, hoffe ich das sie ihre Stimme im Bundestag dazu nutzen hier für Aufklärung zu sorgen - und möglichst für eine Korrektur dieser Entscheidung. Sie haben sicherlich schon erkannt, dass ich das Ganze für inhaltlich falsch halte. Allerdings möchte ich das an dieser Stelle überhaupt nicht inhaltlich diskutieren. Das wurde ja eigentlich im Koalitionsvertrag und an anderen Stellen schon reichlich getan.

Mit freundlichen Grüßen
J. S.

Ralf Kapschack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Upload-Filter.

Ich fürchte, um eine inhaltliche Diskussion kommen wir allerdings nicht herum – das soll aber in einer Demokratie bisweilen ganz gut sein. Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag, wie Sie richtigerweise ansprechen, gegen Upload-Filter ausgesprochen: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage müssen vermieden werden“ (Zeilen 2218-21).

Die Regierungsparteien haben hingegen auch klar einen besseren Urheberrechtschutz im Koalitionsvertrag als Ziel ausgeschrieben: „Wir werden die Rechtsposition der Urheberinnen und Urheber stärken und uns hierbei für einen gerechten Interessenausgleich zwischen Kreativen und den Unternehmen der Kulturwirtschaft, Plattformen und Nutzern einsetzen. Zudem wollen wir die Stellung von Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern verbessern, die sich an der öffentlichen Zugänglichmachung von Werken beteiligen“ (Zeilen 6241-45).

Der nun auf europäischer Ebene ausgearbeitete Kompromiss spiegelt also die beiden Vorhaben im Koalitionsvertrag wieder. Spätestens hier setzt dann eine inhaltliche Debatte ein, zwischen dem Recht von Kulturschaffenden auf ihr Werk und der Frage, inwiefern das Internet reguliert werden sollte. Mir ist es dabei wichtig, die Rechte von Musikern, Künstlerinnen und Fotografen nicht zu vergessen, denn ohne sie gäbe es weniger im Internet zu teilen.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kapschack