Ralf Kapschack
Ralf Kapschack
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ralf Kapschack zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Elke B. •

Frage an Ralf Kapschack von Elke B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kapschack,

erfreut habe ich gelesen, dass auch im nächsten Jahr die Renten wieder um ca. 3 % steigen sollen. Es gibt jedoch ein kleines Problem. 3% sind bei 600 Euro nur 18 Euro, bei 1500 Euro jedoch 45 Euro. So werden immer mehr Rentner in die Grundsicherung getrieben. Der Unterschied zwischen Arm und Reich steigt weiter. Oder gibt es, in der Öffentlichkeit unbekannt, eine Untergrenze? Wenn nicht, warum nicht? Wenn soziale Gerechtigkeit politisch gewollt ist, lassen sich Wege finden und Gesetze ändern! Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
E. B.

Ralf Kapschack
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Rente, die Sie auch an weitere Fraktionskolleginnen und –kollegen von mir geschickt haben.

Sie haben natürlich völlig recht: 3 Prozent von viel ist mehr als 3 Prozent von wenig. Deshalb bewirken prozentuale Steigerungen bei Rentenerhöhungen, dass sich die Unterschiede tendenziell eher verstärken. Man muss natürlich auch berücksichtigen, dass auf höhere Renten auch höhere Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden müssen.
Eine Regelung wie bei Tarifverhandlungen, wo oft mit Mindesterhöhungen in Form von Pauschalbeiträgen neben der prozentualen Erhöhung gearbeitet wird, gibt es bei gesetzlichen Renten bislang nicht. Allerdings gibt es hier auch eine sehr große Hürde: das Äquivalenzprinzip. Es schreibt vor, dass die Höhe der ausgezahlten Rente sich nach den eingezahlten Beiträgen richten muss. Dieses Prinzip wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Uns sind also in der Ausgestaltung der Rentenzahlung dadurch Grenzen gesetzt, dass sich Höhe und Dauer der Beitragszahlungen in der Rentenleistung widerspiegeln müssen.

Im nächsten Jahr werden wir die Grundrente einführen. Sie soll für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher gelten, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Ihnen soll ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden. Damit sorgen wir gezielt für mehr soziale Gerechtigkeit in der Alterssicherung.

Außerdem haben wir erst in der vergangenen Woche das Rentenniveau bei 48 Prozent stabilisiert. Das wirkt sich ganz konkret auf jede individuelle Rente aus und ist ein wichtiger Schritt zu mehr Vertrauen in die gesetzliche Rente. Sie sehen, dass wir ein großes Interesse daran haben die Rente zukunfts- und armutsfest zu machen. Im nächsten Jahr werden wir zusätzlich Selbständige in die gesetzliche Renten einbeziehen und ebnen damit den Weg zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die jede und jeder einzahlt und Leistungen erhält.

Beste Grüße
Ralf Kapschack