Frage an Ralf Kapschack von Jürgen D. bezüglich Finanzen
1. Sofortmaßnahmen zur Linderung der akuten wirtschaftlichen Notsituation der Berufsbetreuer/innen und der Betreuungsvereine
In einer ersten Maßnahme nach Vorlage des 2. Zwischenberichtes der vom BMJV beauftragten Studie zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ soll die Vergütung von gesetzlichen Betreuer/innen erstmals seit zwölf Jahren angehoben werden – um 15 Prozent. Darauf haben sich die Rechtspolitiker/innen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas geeinigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in Kürze vorgelegt werden, so dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann.
Der BdB fordert:
– dass der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Regierung folgt und die Umsetzung dieser ‚Sofortmaßnahme‘ zur Linderung der wirtschaftlichen Notsituation von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer/innen möglich macht.
Unterstützen Sie den Verband in diesen Forderungen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrter Herr Dopatka,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile die Einschätzung, dass sich insbesondere die Betreuungsvereine finanziell in einer sehr schwierigen Situation befinden. Daher wurde das Bundesministerium für Recht und Verbraucherschutz gebeten, bei der von Ihnen zitierten Studie "Qualität in der rechtlichen Betreuung" die Bewertung der Vergütungssituation der Berufsbetreuer in einem Zwischenbericht vorzuziehen. Im Ergebnis schlägt der Zwischenbericht nun eine Erhöhung der Vergütung um 15 Prozent vor. Kritiker dieses Berichts argumentieren damit, dass die Berufsbetreuer seit 2013 keine Umsatzsteuer mehr zahlen müssen und dies einer Vergütungserhöhung in Höhe von 19 Prozent gleichkäme. Allerdings haben die Verfasser der Studie dies bereits mit eingepreist.
Um die in der Studie empfohlene Vergütungserhöhung in Höhe von 15 Prozent möglichst rasch umzusetzen, haben wir diese Regelung mit in den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ (BT-Drs. 18/10485) aufgenommen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes hat bereits stattgefunden und am 8. März wurde eine Anhörung hierzu durchgeführt. Dabei haben uns alle Sachverständigen bestätigt, dass die Vergütungserhöhung dringend angebracht ist.
Derzeit erhalten wir aus dem Bundesrat eher negative Signale, dass die Länder eine Vergütungserhöhung nicht mittragen wollen. Ich hoffe sehr, dass die Länder ihre ablehnende Haltung noch überdenken, da ich um die Funktionsfähigkeit der rechtlichen Betreuung fürchte. Ich unterstütze daher die Forderung nach einer Vergütungserhöhung ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kapschack