Frage an Ralf Kapschack von Jonas H.
Sehr geehrter Herr Kapschack,
wir, Schüler des Gymnasiums Holthausen, beschäftigen uns im Rahmen eines Projekts zur "Bürgerbeteiligung im digitalen Zeitalter" mit dem Portal abgeordnetenwatch.de.
In diesem Zusammenhang interessiert uns, wie Sie das Portal beurteilen und, ob es Ihrer Meinung nach eine geeignete Form der Online-Demokratie darstellt.
Des Weiteren hat das Thema der Abgeordnetenbestechung unser Intresse geweckt und wir würden geren wissen, wie Sie sich zu diesem Thema positionieren und ob es Ihrem Interesse entspricht, sich für ein Gestzt zur Offenlegung der Abgeordneteneinkünfte einzusetzten, um Abgeordnetenbestechung strafar zu machen.
Im Namen des Gymnasium Holthausens würden wir uns über eine baldige Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Korbie, Viktor Köchel und Jonas Hoffmann
Lieber Jan Korbie, lieber Viktor Köchel, lieber Jonas Hoffmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Abgeordnetenbestechung und Online-Demokratie und Ihr Interesse an Politik.
Abgeordnetenwatch ist aus meiner Sicht ein gutes Instrument für mehr BürgerInnen-Beteiligung, da die Antworten für alle transparent gemacht werden. So hat Jede und Jeder, sofern sie einen Internetzugang haben, die Möglichkeit sich über seine/ihren Wahlkreisabgeordneten zu informieren. An dem Portal gefällt mir auch, dass es moderiert wird. D.h. nicht jede Nachricht wird freigeschalten, wenn sie nicht bestimmten Grundsätzen entspricht. Denn einen „Wehrmutstropfen“ gibt es im digitalen Zeitalter: Die Hemmschwelle sich zu äußern sinkt. Viele Äußerungen erfolgen nur anonym, leider fehlt häufig ein respektvoller Umgang.
Das zweite Thema, das Sie ansprechen, ist die Abgeordnetenbestechung. Anfang dieser Wahlperiode haben wir dafür einen Straftatbestand geschaffen, der strafwürdige, korruptive Verhaltensweisen von und gegenüber Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern erfasst. Bestraft wird, wer für eine vom »Auftraggeber« gewünschte Handlung einen »ungerechtfertigten Vorteil« fordert oder annimmt. Damit entspricht unser Recht den Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption ( http://www.un.org/depts/german/uebereinkommen/ar58004-oebgbl.pdf ).
Hinsichtlich der Offenlegung von Nebeneinkünften der Abgeordneten ist in der letzten Wahlperiode mehr Transparenz geschaffen worden. Das ist wichtig, um die Unabhängigkeit des Mandats so gut es geht zu verdeutlichen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssen jede Nebentätigkeit anzeigen, sofern sie mehr als 1.000 EUR im Monat oder 10.000 EUR im Jahr betragen. Die Angabe der Einkünfte erfolgt in zehn Stufen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/nebentaetigkeit . Leider hat sich die SPD-Bundestagsfraktion in der letzten Wahlperiode bei der Offenlegung von Nebeneinkünften nicht völlig durchsetzen können. Unser Wunsch war es, dass die Nebeneinkünfte auf Euro und Cent genau angegeben werden müssen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitschülerinnen und Mitschülern viel Erfolg für das Projekt. Wenn es die Möglichkeit gibt, würden mich auch Ihre Ergebnisse und Einschätzungen dazu interessieren.
Herzliche Grüße
Ralf Kapschack