Frage an Ralf Kapschack von Max L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kapschack,
wie werden Sie morgen bei der Abstimmung zur VDS abstimmen? Können Sie die Beweggründe für Ihr Abstimmverhalten begründen?
Viele Grüße
Sehr geehrter Herr Link,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich habe bei der Abstimmung am vergangenen Freitag im Deutschen Bundestag mit „Ja“ gestimmt, wenngleich ich die Bedenken gegenüber dem Gesetz gut nachvollziehen kann. Es war daher für mich auch keine leichte Entscheidung. Ich stehe aber dazu, denn ich finde es in der Sache richtig. Dazu kurz vorweg: Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung um die Arbeit der Strafermittlungsbehörden und nicht um Geheimdienste. In der aktuellen Diskussion wird alles miteinander vermischt. Das ist nicht hilfreich und erschwert die inhaltliche Auseinandersetzung.
Mit dem Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wird eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau bezeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von Diensten der elektronischen Post – also Email – eingeführt. Oberste Richtschnur aller Regelungen waren für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes. Das nun verabschiedet Gesetz ist viel restriktiver als das vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch viel restriktiver als CDU/CSU es wollten. Und um einem Missverständnis vorzubeugen: Nicht der Staat speichert die Daten, sondern die Telekommunikationsunternehmen. Die Speicherfristen sind Höchstgrenzen, die jetzt von einigen Unternehmen noch deutlich überschritten werden. Besonders wichtig finde ich, dass der Deutsche Bundestag eine Evaluierung nach drei Jahren in das Gesetz verhandelt hat. Denn bisher steht bei der Frage nach der Sinnhaftigkeit Aussage gegen Aussage. Das kann damit geklärt werden.
Zu dem Thema Datenhehlerei: Auch hier sehe ich keine Gefahr für Whistleblower und JournalistInnen. Denn bei Datenhehlerei handelt es sich um gestohlene Daten. Whistleblower stehlen die Daten in aller Regel nicht, so wie es auch Bundesjustizminister Maas in seiner Rede zur 2./3. Lesung am vergangenen Donnerstag deutlich gemacht hat. Außerdem ist es unumgänglich, dass Daten, wenn sie schon gespeichert werden – und das werden sie nicht erst seit dem Gesetz - vor Missbrauch geschützt werden. Unter dem Strich handelt es sich aus meiner Sicht bei dem Gesetz um einen maßvollen Eingriff, welchem hohe Hürden vorgeschaltet sind: Den Ermittlungsbehörden wird die Chance eröffnet notfalls auf wichtige Daten zugreifen zu können, gleichzeitig wird ein Missbrauch durch klare und strenge Grenzen ein Riegel vorgeschoben.
Herzliche Grüße
Ralf Kapschack