Frage an Ralf Kapschack von Richard S.
Hallo Herr Kapschack,
mich würde ihre Position zu Fracking interesseiren? Wie schätzen sie die Gefahren für das Grundwasser ein? Ich würde mich freuen, wenn sie sich als mein Abgeordenter gegen die Anwendung dieser Technik einsetzen würden. Ich halte Fracking im Zuge der Energiewende für eine zu gefährliche Technik.
Mit freundlichen Grüßen,
Richard Stanek
Sehr geehrter Herr Stanek,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Fracking. Ich kann Ihre ablehnende Haltung gut nachvollziehen. Gemeinsam mit der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion habe ich mich daher für ein Moratorium von Fracking ausgesprochen. Wegen der heute unabsehbaren Risiken der Technologie fordern wir ein klares Verbot bis mindestens 2021. Zudem lehnen wir, die nordrhein-westfälischen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion, eine zwischengeschaltete Expertenkommission ab, damit deren Votum die Entscheidungskompetenz des Deutschen Bundestags nicht unterläuft. Der Beschluss lautet: „Der Einsatz der Fracking-Technologie in der Erdgasförderung ist mit heute unabsehbaren Risiken verbunden. Deshalb halten wir den heutigen Einsatz nicht für verantwortbar.
Das Eckpunktepapier der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Barbara Hendricks und des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel aus dem vergangenen Sommer entspricht dem Koalitionsvertrag, in dem die SPD ihre skeptische Haltung zur heutigen Anwendung der Fracking-Technologie durchgesetzt hat. Der Schutz des Trinkwassers und der Schutz der Gesundheit haben absolute Priorität. Ob Fracking in einiger Zeit eine Option sein kann, können wir zurzeit nicht abschließend beantworten. Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas darf es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben. Ein solches Fracking-Verbot soll, wie im Eckpunktepapier skizziert, mindestens bis zum Jahr 2021 gelten. Dann soll der Deutsche Bundestag die Angemessenheit der gesetzlichen Verbotsregelung auf Grundlage des bis dahin erlangten Standes von Wissenschaft und Technik und einer öffentlichen Debatte überprüfen können. Die Entscheidung über die Anwendung von Fracking muss der Deutsche Bundestag als demokratisch legitimiertes Organ treffen. Wie auch immer geartete Ersatzentscheidungen durch eine Expertenkommission sind mit einer enormen Rechtsunsicherheit versehen, können eine klare Moratoriumsregelung unterlaufen und unterminieren die Entscheidungskompetenz des Bundesgesetzgebers. Die Regelung im Eckpunktepapier war eindeutig und muss Grundlage einer gesetzlichen Regelung sein. Die seit Jahrzehnten in Deutschland angewandte konventionelle Erdgasförderung soll mit deutlich strengeren Umweltauflagen modernisiert werden.“
Herzliche Grüße
Ralf Kapschack