Frage an Ralf Kapschack von Heinz O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kapschak,
vielen Dank für Ihre Teilantwort.
Ich habe mich bei meinen Fragen NICHT auf die Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, sondern dass in diesem Grundsatzurteil noch einmal der Art.1 des GG sehr klar und unmissverständlich definiert wurde, der eben auch für das SGB II vollumfänglich gültig ist.
Warum sollte das BVerfG in dem Urteil folgende Aussage treffen, wenn es angeblich "nur" für Asylbewerber gültig sein sollte?
"Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu. "
D.h."..dass das Existenzminimum IN JEDEM FALL und ZU JEDER ZEIT sichergestellt sein MUSS."!
Leider hat bisher noch kein gefragtes Mitglied Ihres Ausschusses die zur "GroKo" gehören, hierauf eine stichhaltige Antwort geliefert.
Wie sollte also juristisch einwandfrei der Widerspruch zu den Sanktionen
noch erklärbar sein?
Gerade weil das ALG II aus Steuern finanziert wird, müssen dann die Kosten in Zusammenhang mit den Sanktionen nicht sogar als unnütze Steuerverschwendung angesehen werden?
Die gesamten Kosten für Verwaltung, Sozialgerichte, Rechtsanwälte, sowie Folgekosten im Gesundheitswesen (Depressionen, etc.)liegen weit über den "ersparten" Leistungen, und zudem wurden und werden sie in fast 50% der Fälle sogar als rechtswidrig beurteilt.
Wie sollte das "Fordern" zweckmäßig sein, wenn allein aufgrund der millionenfach fehlenden Arbeitsplätze, dessen Umsetzung völlig sinnlos ist und im Zeitraum September 2013 bis 2014 lediglich 94.000 von insgesamt 4,4 Millionen erwerbsfähigen Hartz IV-Beziehern eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz fanden oder sich selbständig machten, von denen sogar nur etwa 79.000 (1,8 Prozent aller erwerbsfähigen Hartz IV-Bezieher) ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis fanden? (Für wie lange ist ebenfalls fragwürdig) Wieso sollten die immer wieder vertagten "Rechtsvereinfachungen" keine Verschärfungen sein?
Sehr geehrter Herr Onasch,
vielen Dank für Ihre erneute Nachricht.
Es ist mir durchaus bewusst, dass das Existenzminimum auch für Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger sichergestellt sein muss. Aber wie ich Ihnen bereits in meiner letzten Nachricht geschrieben habe, sehe ich es als notwendig an, dass es auch Möglichkeiten – einer selbstverständlich angemessenen - Sanktionierung geben muss. Alles andere käme einem bedingungslosen Grundeinkommen gleich. Gerne möchte ich Ihnen ein paar Zahlen nennen, die verdeutlichen sollen, dass Sanktionen kein Mittel zum Zweck sind, sondern lediglich eine letzte Handlungsoption für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern. Von den insgesamt 4 Mio. Leistungsberechtigten werden derzeit knapp 8.000 totalsanktioniert. Das sind 0,02 Prozent. Hierbei handelt es sich vielfach um diejenigen, die gar nicht mehr reagieren. Darüber hinaus halten 80 Prozent der Sanktionierten selbst, zumindest die Androhung von Sanktionen für sinnvoll (Quelle: IAB-Stellungnahme 2/2014, S. 11/12).
Ich möchte das Problem jetzt nicht herunterspielen und Einzelschicksale verharmlosen. Ich habe größten Respekt vor den Mitarbeitern in Jobcentern, von denen sicherlich niemand gerne Sanktionen ausspricht. Zumal, wie Sie auch schreiben, diese einen größeren Verwaltungsaufwand bedeuten und dem Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Jobcenter nicht hilfreich sind. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass wir auf Sanktionen nicht ganz verzichten können. Dabei ist natürlich zu überlegen in welcher Härte Sanktionen ausgesprochen werden sollten oder wie ggf. die Eingliederungsvereinbarung einen Teil zur Sanktionsvermeidung beitragen kann etc.
Herzliche Grüße
Ralf Kapschack