Frage an Ralf Hauboldt von Jürgen N. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Hauboldt,
Wir sind 5 Grundstücksbesitzer in der Untertorstraße Rastenberg.
Wir haben 1992 eine neue Straße erhalten und im Jahr 1998 im Durchschnitt ca. 3.500,00Euro Anschlussgebühr an den Abwasserzweckverband gezahlt. Wir erhielten allerdings bis heute keinen Anschluß, da unsere Grundstücke tiefer als der Kanal in der Straße liegen .Wir sollten ursprünglich an den Hauptstrang, der entlang der Lossa verlaufen sollte, angeschlossen werden. Nun wurde das Entwässerungskonzept elementar verändert ,so dass wir doch zur Untertorstraße und nicht wie bis jetzt in die Lossa einleiten. Die Kosten für den Umbau und die Anschaffung einer technisch nicht ausgereiften Hebeanlage belaufen sich laut Kosten voranschägen zwischen 9.500,00 bist 12.000,00 Euro.Das ist das 3-4 fache der Anschlussgebühr.Wir fühlen uns auch in unseren Grundrechten nach Artikel 20 Abs.3 der eine Verhältnismäßigkeit der Mittel fordert eingeschränkt.
Wie stehen Sie zu unserer Forderung einer Befreiung des Anschlußzwangs und den Bau einer biologischen Kläranlage nach den neuen Wassergesetz zu erreichen?
MfG
Jürgen Nienstedt
Sehr geehrter Herr Nienstedt,
die Brisanz von Gehren und Beiträgen gerade im Abwasserbereich hat meine Fraktion im Thüringer Landtag in den letzten Jahren wiederholt durch Anfragen und eigene Gesetzesentwürfe thematisiert. Unsere Gesetzesnovellen in Richtung sozial vertretbarer Kommunalabgaben mit umfassender Kostentransparenz und Einwohnerbeteiligung bei Investitionen in öffentliche Einrichtungen sind wiederholt durch die CDU Fraktion abgelehnt worden. Wir wollen durch eine gezielte Förderpolitik und eine kritische Überarbeitung von Investitionsplanungen die Belastungen für die Bürger reduzieren. In Ihrem konkreten Fall müssten Sie von Ihrem Zweckverband umfassend zum neuen Entwässerungskonzept mit der Kostentransparenz informiert worden sein. Sie können als Anlieger bei Ihrem Zweckverband nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Mittel, einen Antrag auf Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwanges stellen. Je nach örtlichen Gegebenheiten soll aus unserer Sicht eine Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwanges durch eine Alternative in Form biologischer Kläranlagen möglich sein. Dabei sind die Zweckverbände/Gemeinden in ihren Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig. Da Sie sehr spezifische Angaben zu Kostenvoranschlägen gemacht haben, scheint mir ein Blick in die Investitionsvorhaben und deren Förderung mehr als notwendig. Sollten Sie dazu Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen mit unseren Fachressort gern zur Verfügung. Generell wird meine Fraktion DIE LINKE auch im künftigen Thüringer Landtag für ein verursachergerechtes Abgabensystem streiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauboldt