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Rainer Wieland
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Rainer Wieland von Reinhard G. bezüglich Petitionen

Sehr geehrter Herr Wieland,

mir ist letztes Jahr aufgefallen, dass immer weniger Internetseiten noch funktionieren, ohne das Cookies zugelassen werden. Häufig gibt es zwar sehr umfangreiche Einstellungsmöglichkeiten, die aber wohl kaum jemand wirklich durchgeht. Viel zu selten kann angeklickt werden: „Cookies verweigern“ – und die Internetseite funktioniert trotzdem. Zusätzlich werden die Surfer auf fast allen Seiten getrackt, ohne echte Chance, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Zudem besteht, nach meiner Ansicht, zunehmend die Gefahr, das persönliche Daten von Dritten weitergegeben werden.

Sehen Sie die Möglichkeit, dass die EU hier tätig wird? Und ein Gesetz beschließt, das die wichtigsten Funktionen aller Internetseiten auch ohne Cookies und Tracking nutzbar sein müssen? Halten sie ein sicheres Surfen im Internet für möglich?

Wie könnte man (möglichst erfolgreich) in dieser Sache eine Petition ins europäische Parlament einbringen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Großmann,

auf Ihre Nachricht vom 22. Januar über das Portal von Abgeordnetenwatch nehme ich höflich Bezug. Ich freue mich sehr, dass Sie sich mit diesem konkreten Anliegen an mich wenden. Diese Form des direkten Kontakts mit Bürgerinnen und Bürgern ist mir sehr wichtig.

Nach Richtlinie 2009/136/EG sind Website-Betreiber verpflichtet, zwischen technisch notwendigen und nicht notwendigen Cookies zu unterscheiden. Technisch notwendige Cookies sind dabei als kleine Dateien zu verstehen, die auf Ihrem Computer zwischengespeichert werden und beispielsweise der Speicherung Ihres Warenkorbs beim Online-Einkauf oder Ihrer bevorzugten Sprache dienen. Diese Cookies werden nach Verlassen der Seite oder spätestens nach Schließen des Browsers von Ihrem Computer gelöscht. Nicht notwendige Cookies hingegen stammen meist von Dritt-Seiten und dienen der Analyse Ihres Browsing-Verhaltens auf der Seite selbst, aber oftmals auch außerhalb davon. Diese Cookies lassen es zu, detaillierte Profile zu erstellen, mit Hilfe von Daten, die möglicherweise über Jahre hinweg gesammelt werden können. Die oben genannte Richtlinie sieht vor, dass Nutzer sich aktiv dafür entscheiden müssen, nicht notwendige Cookies zuzulassen. In Deutschland ist die Richtlinie mit dem Telemediengesetz in nationales Recht integriert.

Im Rahmen der Initiative der Kommission für den digitalen Binnenmarkt ist die sogenannte e-Privacy-Verordnung vorgesehen. Diese soll Anbietern von Internetdiensten vorschreiben,noch strengere Datenschutz-Vorschriften zu befolgen. Dem Umgang mit Cookies werden in dieser geplanten Verordnung ebenfalls neue, europaweit gültige Regulierungen hinzugefügt. Es bleibt abzuwarten, welche Position der Rat in dieser Sache einnehmen wird und wie ein entsprechender Entwurf der Kommission aussehen könnte. Die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament wird den Text in jedem Fall sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass die Verordnung keine Hindernisse für Innovationen darstellt und der digitale Fortschritt Europas weiterhin gesichert ist. Gleichzeitig werden wir darauf achten, dass der Gesetzesvorschlag vollständig im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung steht, denn die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger muss weiter geschützt werden. Der Vorschlag der Kommission muss diese beiden Standpunkte vereinen.

Die dezentrale Struktur des Internets führt zu vielen Vorteilen, leider aber auch dazu, dass komplett sicheres Surfen niemals garantiert werden kann. Die Europäische Union arbeitet jedoch daran, das Internet für alle Nutzer so sicher wie möglich zu gestalten. Bezüglich Cookies können Sie sich schon jetzt selbst besser schützen, indem Sie diese regelmäßig aus Ihrem Browser löschen. Auch mir persönlich ist bereits aufgefallen, dass die Cookie-Hinweise, auf die Nutzerinnen und Nutzer beim Surfen im Internet stoßen, je nach Webseitenbetreiber variieren. Die Option, nur notwendige Cookies zuzulassen, ist zumeist erst durch mehrfaches Klicken wählbar, was die Handhabung für den Nutzer deutlich erschwert. Am Ende werden sich nach wie vor die Verbraucher selbst entscheiden müssen, welche Webseiten sie zukünftig frequentieren und welche sie aufgrund der benutzerunfreundlichen Cookie-Politik mit Nichtbeachtung strafen. Im Wettbewerb um die anwenderfreundlichsten Cookies entscheidet schließlich immer noch jeder Einzelne mit seinem persönlichen Internet-Verhalten. Eine Konsequenz könnte bereits sein, dass Seiten auch ohne Beantwortung funktionieren.

Sollten Sie sich dazu entscheiden,eine Petition zu diesem Thema einzureichen, können Sie dies über die Anmeldung auf folgender Website tun:

https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/registration/register

Sie können Ihre Petition auch per Post an folgende Adresse senden:

Europäisches Parlament

Vorsitz des Petitionsausschusses

c/o PETI Secretariat Rue Wiertz / Wiertzstraat 6

01047 Brussels

BELGIEN

Weitere ausführlicheErklärungen, wie Sie eine Petition einreichen können, finden Sie auf dieser Seite:

https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/faq

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen meinen Standpunkt etwas näherbringen. Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Zuschrift zu diesem wichtigen Thema. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Rainer Wieland