Frage an Rainer Wieland von Linde J. bezüglich Petitionen
Sehr geehrter Herr Vizepräsident!
Im vergangenen November habe ich beim Europäischen Parlament eine Petition eingereicht, die die Arbeit der EU-Bürgerbeauftragten betraf.
Ich war unzufrieden mit der Art und Weise, wie die Bürgerbeauftragte eine Beschwerde von mir bearbeitet hatte. Meine Beschwerde wurde nicht korrekt erfasst und in der abschließenden Entscheidung wurde meine Position in wesentlichen Punkten falsch dargestellt. Daraufhin beantragte ich bei der Bürgerbeauftragten eine Überprüfung ihrer Entscheidung. In ihrer Antwort entschuldigte sich die Bürgerbeauftragte für Ungenauigkeiten in der Formulierung ihrer Entscheidung, nahm aber keine Änderung an der Entscheidung vor und wies mich darauf hin, dass dies endgültig sei. Trotzdem forderte ich die Bürgerbeauftragte auf, die unzutreffenden Passagen in ihrer Entscheidung richtigzustellen und in gleicher Weise bekannt zu machen wie die ursprüngliche Entscheidung. Dieses Schreiben ließ die Bürgerbeauftragte trotz einer von mir gesetzten Frist unbeantwortet. Daraufhin reichte ich meine Petition ein, deren Zusammenfassung durch die Dienststellen des Parlaments hier zu finden ist:
Im Juli 2020 bekam ich dann ein Schreiben der Vorsitzenden des Ausschusses, dass meine Petition zulässig sei. Weiter hieß es wörtlich:
„Die Abgeordneten möchten Sie darüber informieren, dass es Ihnen freisteht, eine Dienstleistungsbeschwerde einzureichen, sofern sie mit dem Umgang mit Ihrer Beschwerde nicht einverstanden sind. Unter dem Link
https://bit.ly/3dT813G
finden Sie Informationen über die Rechte von Beschwerdeführern. Ich weise Sie daraufhin hin, dass der Petitionsausschuss auf Grundlage dieser zur Verfügung gestellten Informationen beschlossen hat, Ihre Petition nicht weiter zu behandeln. Ihre Akte wurde geschlossen. Ich danke Ihnen, dass Sie von Ihrem Petitionsrecht Gebrauch gemacht haben.“
Der in dem Schreiben angegebene Link leitet auf die Website der Bürgerbeauftragten. Der Ausschuss hat mich also schlicht und ergreifend an die Bürgerbeauftragte zurückverwiesen, obwohl aus meiner Petition und den dazugehörigen Anlagen eindeutig hervorging, dass ich bereits vergeblich eine Beschwerde bei der Bürgerbeauftragten eingereicht hatte.
Gehört es zu den üblichen Verfahren des Petitionsausschusses, dass Petentinnen umstandslos an die Stelle zurückverwiesen werden, gegen die sich ihre Petition richtet?
Können Sie nachvollziehen, dass man es als puren Zynismus empfinden muss, wenn sich die Ausschussvorsitzende dann noch dafür bedankt, dass man von seinem Petitionsrecht Gebrauch gemacht hat, obwohl man auf diese Weise abgewimmelt worden ist?
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es mir schlussendlich auf anderem Wege gelungen ist, eine Korrektur der Entscheidung der Bürgerbeauftragten zu erreichen. Geholfen hat aber nicht der Petitionsausschuss, sondern die Einschaltung des Datenschutzbeauftragten.
Stimmen Sie zu, dass es gut wäre, dass Petentinnen künftig nicht mehr an die Stelle rückverwiesen werden, die für die Missstände verantwortlich ist, gegen die sich die Petition richtet? Falls ja, könnten Sie im Präsidium des Parlaments darauf hinwirken, dass dies in der Geschäftsordnung klargestellt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Linde Jörck