Portrait von Rainer Wend
Rainer Wend
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Rainer Wend zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Klaus B. •

Frage an Rainer Wend von Klaus B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wend,

habe mir am 31.01.2009 einen emissionsarmen Jahreswagen der Schadstoffklasse 4 gekauft. Durch die am 01.07.2009 in Kraft tretende Kfz.-Steuerreform fühle ich mich jetzt "verar...t", werden doch ab diesem Zeitpunkt in meinem Fall für ein baugleiches neues Fahrzeug jährlich rd. 100,-€ weniger an Steuern erhoben. M. E. ist dies ein klassischer Fall steuerlich Ungleichbehandlung, wird doch ein gleicher steuerlicher Tatbestand steuerlich anders behandelt. Zumindest hätte man allen Betroffenen die Möglichkeit der "Günstigerprüfung" einräumen müssen. Hier wird wieder einmal ein falsches politisches Signal gesetzt, da der der Dumme ist, der nicht auf die Politik wartet, sondern sich entsprechend der politischen Zielrichtung der Kfz.-Steuerreform schon vorher ein umweltfreundliches Fahrzeug anschafft. Offenbar spielen mittlerweile derartige Überlegungen im Gesetzgebungsverfahren keine Rolle mehr.

Regelungen dieser Art halte ich für politisch unmoralisch und gegenüber den Betroffenen nicht mehr für vermittelbar. Oder wie denken Sie darüber ?

Portrait von Rainer Wend
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bock,

ich kann nachvollziehen, dass es für Sie persönlich sehr ärgerlich ist, dass Sie durch den Zeitpunkt Ihres Autokaufs nicht von der Reduzierung der Kfz-Steuer profitieren. Leider erfordert eine solche gesetzliche Regelung aber einen Stichtag, also ein Datum, ab dem die (Neu-)regelung gültig ist. Auch wenn das dann im Einzelfall dazu führen kann, dass die Neuregelung als ungerecht empfunden wird.

Stichtagsregelungen haben aber keinesfalls nur negative Auswirkungen. Ganz im Gegenteil: sie schützen auch diejenigen, für die eine alte Regelung vorteilhafter ist. Denn gesetzliche Neuregelung können auch – anders als im Fall der Neuregelung der Kfz-Steuer – dazu führen, dass beispielsweise mehr Steuern gezahlt werden müssen. Deshalb liegt im Fall der Kfz-Steuer zwar eine steuerliche Ungleichbehandlung vor, diese ist allerdings durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend