Frage an Rainer Wend von Götz B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Wend,
Ihre allgemein gehaltene Antwort auf meine Zuschrift ist in keinster Weise zufriedenstellend. Im besonderen haben Sie meine konkret gestellten Fragen nicht beantwortet.
Der Unterton Ihrer Formulierung (Zitat: Die Kaupthing-Bank ist nicht Teil der deutschen, sondern der isländischen Einlagensicherung – eine Tatsache die allen Anlegern bewusst gewesen sein sollte), mit dem Sie den Anlegern "Zockerei" unterstellen, halte ich nicht für angemessen. Da sollten Sie als Politiler zunächst einmal vor der eigenen Türe kehren (sh. Lehmann Broth. / KfW etc.).
Die Absicht der Kaupthing-Bank, die Anleger zumindest zu 80% zu entschädigen, ist nach Aussage des isländischen Insolvenzverwalters nicht möglich, da die Zustimmung der deutschen Behörden - im besonderen die der Bafin - fehlt.
Auch hierzu hätte ich - wie zu meinen anderen Fragen - gerne Ihre Stellungnahme.
Gruß
G. Boenigk
Sehr geehrter Herr Boenigk,
der Vorwurf, die BaFin würde die von der Kaupthing Bank angekündigte Auszahlung blockieren, ist falsch. Das deutsche Moratorium hindert die Kaupthing Bank Island nicht daran, die Gelder direkt aus Island an die Einleger auszuzahlen. In Deutschland sind aber ohnehin keine nennenswerten Vermögenswerte der Kaupthing-Bank verfügbar, die überhaupt ausgezahlt werden könnten. Und die in Island vorhandenen Gelder könnten auch ohne Einschaltung der deutschen Niederlassung von Island ausgezahlt werden. Sollte die isländische Seite aber eine Beteiligung der deutschen Niederlassung von Kaupthing für unbedingt erforderlich ansehen, stellt die BaFin aus guten Gründen bestimmte Bedingungen an die Auszahlungsmodalitäten. Entscheidend ist dabei, dass eine gleichmäßige Auszahlung an alle Kaupthing-Kunden sichergestellt ist. Trotz mehrfacher Aufforderung haben bislang aber weder die zuständigen Behörden in Island noch die Kaupthing Bank zu dem angedachten Auszahlungsmodus Stellung genommen. Auch wurden von deutscher Seite verschiedene Lösungsszenarien – insbesondere auch zur Überbrückung der Deckungslücke – unterbreitet, die bislang ebenfalls unbeantwortet blieben.
Anders als in Ihrer Frage vom 27. Februar 2009 formuliert, hilft die Bundesregierung übrigens nicht den Banken und auch nicht den Bankmanagern, die sich verspekuliert haben, sondern der deutschen Volkswirtschaft. Denn ohne einen funktionierenden Finanzmarkt gibt es keine ausreichende Kreditversorgung mehr. Und unsere Wirtschaft – insbesondere der Mittelstand – ist auf eine funktionierende Kreditversorgung dringend angewiesen. Ein Zusammenbruch der Kreditversorgung hätte unmittelbare Folgen für jeden von uns. Denn eine Werft in Kiel, ein Automobilhaus in Bielefeld, ein Frisör in Güstrow brauchen Kredite, um arbeiten und dadurch Arbeitsplätze sicherstellen zu können. Würde die Finanzindustrie zusammenbrechen, wäre all das gefährdet. Auch Anleger und Sparer von Finanzinstituten profitieren davon, dass die Institute stabilisiert werden. Es ist aber wohl offensichtlich, dass die Bundesregierung sich darauf beschränken muss, Anlagen von Sparern bei deutschen Finanzinstituten zu sichern. Denn die Bundesregierung kann – ebenso wenig wie Regierungen anderer Staaten – keine ausländischen Banken unterstützen! Ich unterstelle den Anlegern der Kaupthing-Bank keine „Zockerei“. Allerdings muss jedem Anleger bewusst gewesen sein, dass es sich bei der Kaupthing-Bank nicht um eine deutsche Bank handelt. Und wollen Sie mir ernsthaft versichern, Sie hätten sich nicht für eine Geldanlage bei der Kaupthing-Bank entschieden, weil das Institut höhere Renditen geboten hat, als andere Institute in Deutschland? Höhere Renditen bedeuten aber leider zwangsläufig auch immer ein größeres Risiko. Und dieses Risiko war keineswegs unbekannt oder geheim. Unter anderem weil die Kaupthing-Bank nicht Teil der deutschen Einlagensicherung ist, haben verschiedene Zeitschriften wie zum Beispiel "Finanztest" der Stiftung Warentest bereits Anfang 2008 eindringlich vor den verlockenden und eben nur scheinbar sicheren Offerten der Kaupthing Bank gewarnt.
Wie bereits in meiner letzten Antwort dargelegt, ist die Bundesregierung nicht verpflichtet, den Kaupthing-Sparern zu helfen. Sie tut es trotzdem und bemüht sich seit Monaten intensiv um eine Lösung für die betroffenen Anleger. Die von den Betroffenen vielfach aufgestellte Unterstellung, der Bundesregierung sei das Schicksal der deutschen Kaupthing-Sparer egal, trifft deshalb nicht zu. Ich kann Ihnen keine Garantie geben, sondern mich nur wiederholen: Nach den mir vorliegenden Informationen gehe ich davon aus, dass es am Ende zu einer Lösung kommen wird, die den deutschen Anlegern hilft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend