Frage an Rainer Wend von Manfred K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Betr.: Informationsgesetz
Sehr geehrter Herr Dr. Wend,
Ist Ihnen die "Seehofer-Initiative" zur Änderung des Informationsgesetzes bekannt und wie stehen Sie dazu ? Ich empfinde es als Skandal, die Bürgerrechte so beschneiden zu wollen und sehe die Aktion nur als Vertuschungsversuch an. Das Versagen der BaFin und besonders des Managements und Aufsichtsrats von HRE (Hypo Real Estate) und Bayern LB sollen nicht ans Tageslicht kommen, insbesondere wohl nicht, wer, was wann gewußt hat. Es sitzen ja viele Politiker als Amateure in den Aufsichtsräten. Falls die Änderung jedoch Bundestag und-Rat passieren sollte nähme das Vertrauen der Bürger in die Politik(er) noch mehr ab. Es wäre dann u.a. geschädigten Privatpersonen kaum mehr möglich, ohne Akteneinsicht den Nachweis der Schädigung zu führen.
Sehr geehrter Herr Klöpper,
mir ist bekannt, dass die bayerische Landesregierung über den Bundesrat eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes angeregt hat. Die vorgeschlagene Änderung hätte zur Folge, dass die Bankenaufsicht künftig Akten geheim halten darf und sie nicht an private Anleger weitergeben muss. Nachdem der Bundesrat diesem Vorschlag zugestimmt hat, muss dieses Anliegen nun von der Bundesregierung und anschließend vom Deutschen Bundestag geprüft werden. Hierzu finden zurzeit Gespräche statt, in denen die verschiedenen Möglichkeiten abgewogen werden. Eine Entscheidung wird es voraussichtlich nicht vor Ende März geben.
Die SPD-Fraktion hat gegenüber der Initiative des Bundesrates zwar einige Bedenken, lehnt das Anliegen aber auch nicht grundsätzlich ab. Denn tatsächlich gibt es einige Argumente, die für eine Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes sprechen: Unsere Volkswirtschaft ist auf einen funktionierenden Finanzmarkt angewiesen. Wie schnell sich Turbulenzen auf den Finanzmärkten auf die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes auswirken können, sehen wir momentan an der weltweiten Finanzkrise. Der Schutz der Finanzmärkte ist also ein sensibles Thema, das sehr sorgfältig gegenüber den Informationsrechten des Einzelnen abzuwägen ist. In der praktischen Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes hat sich zudem gezeigt, dass Akteneinsichtsbegehren gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einer Verletzung des Bankgeheimnisses und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses führen können. Private Anleger, die Akteneinsicht bei der BaFin beantragen tun dies außerdem vor allem, um Material für Schadensersatzklagen zu erhalten. Sie verfolgen damit also rein private Interessen. Das steht im Widerspruch zu der Tatsache, dass die Bankenaufsicht laut Gesetz nur im öffentlichen Interesse stattfinden sollte und daraus keine Ansprüche abgeleitet werden können, die bestimmten privaten Interessen dienen.
Wie bereits erwähnt, ist dieses Thema in den dafür zuständigen parlamentarischen Gremien noch nicht abschließend behandelt worden. Ich kann Ihnen versichern, dass die SPD-Fraktion darauf achten wird, dass in den noch kommenden Verhandlungen alle Argumente sorgfältig abgewogen werden und es keine unverhältnismäßige Einschränkung von Informationsrechten geben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend