Frage an Rainer Wend von jürgen t. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Wend
wieso wird auf die öko-.energiesteuer nochmals eine steuer erhoben.?
die mwst. mit 19%
gleichzeitig wird die zumutbarkeit zur fahrt zur arbeitsstelle erhöht, bei gleichzeitiger streichung der pendlerpauschale.mann kann hier nicht nur immer sagen warten wie ab wie das bvg im herbst enscheidet.
mit mfg thoma jürgen
Sehr geehrter Herr Thoma,
die Öko-Steuer ist eine Verbrauchssteuer, da sie auf den Verbrauch oder Gebrauch einer bestimmten Ware erhoben wird. Verbrauchssteuern werden in der Regel auf Waren erhoben, die aus einem bestimmten Grund verteuert werden sollen -- zum Beispiel Luxusgüter oder eben auch Energie. Denn eines der Ziele der Ökosteuer ist es, den Energieverbrauch bzw. umweltschädliches Verhalten finanziell zu sanktionieren und damit Anreize zum Energiesparen zu setzen. Grundsätzlich können auf Verbrauchssteuern selbst auch Umsatzsteuern erhoben werden. In der Europäischen Union ist diese Frage in einer Mehrwertsteuer-Richtlinie geregelt. Diese Richtlinie legt fest, dass die Energiesteuer -- ebenso wie andere Verbrauchssteuern -- in die Grundlage der Bemessung der Mehrwertsteuer einbezogen wird. Diese Richtlinie muss von der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden. Auch aus organisatorischen Gründen wäre eine andere Behandlung der Ökosteuer aber kaum umsetzbar. Denn es müsste in einem umständlichen Verfahren bei jedem Umsatz erst die Energiesteuer herausgerechnet werden.
Sicherlich sind die steigenden Energiepreise eine Belastung für viele Haushalte. Wie bereits in einigen anderen Antworten auf diesem Portal (zum Beispiel die Antwort vom 5.6.2008 an Herrn Detering oder die Antwort vom 8.7.2008 an Herrn Hamacher) erläutert, werden wir grundsätzlich aber kaum etwas daran ändern können, dass die Energiepreise weiter steigen. Denn der Vorrat an fossilen Energieressourcen nimmt immer weiter ab, während die Nachfrage nach Energie weiter ansteigt. Deshalb ist es grundsätzlich auch richtig, den Verbrauch von Energie zu verteuern. Nur dann entstehen Anreize zur Einsparung von Energie und der Druck, die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien weiter auszubauen, steigt an.
Die Kürzung der Pendlerpauschale war Teil eines umfassenden Gesamtkonzeptes der Bundesregierung zu Konsolidierung des Haushalts. Bis 2011 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, ist noch immer vorrangiges Ziel der Politik der Bundesregierung. Es gibt deshalb keinen ausreichenden finanziellen Spielraum, um die Kürzung zurückzunehmen. Entscheidet das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage anders, muss und wird der Gesetzgeber handeln. Ich halte es aber nicht für sinnvoll, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorzugreifen. Auch die Erörterungen im Bundestag haben zu dem Ergebnis geführt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend